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vzbv kritisiert Neu-Entwurf des TKG

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den neuen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes kritisiert. "Der Entwurf wird die Rechte der Verbraucher deutlich schwächen. Im Koalitionsvertrag war genau das Gegenteil vereinbart worden," sagt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Nach der vorgeschlagenen Neufassung würden die maximalen Minutenpreise für Premiumdienste (0900er-Nummern, Klingeltöne, Wetterdienste) von zwei auf drei Euro angehoben werden. Bei Kurzwahldiensten im Mobilfunk und Premium-SMS soll es erst eine Preisansage ab drei Euro pro Minute geben. Außerdem fehle eine Pflicht zum Angebot einer unentgeltlichen Sperre teurer Premiumdienste.

Auch eine Pflicht, den Kunden auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis zu geben, soll es für Mobilfunkanbieter nicht geben. Entfallen ist auch die im Vorentwurf geforderte Preisansage für Call-by-Call-Diensteanbieter. Ebenso hält es der vzbv für nicht akzeptabel, dass telefonische Auskunftsdienste von der allgemeinen Preisansagepflicht faktisch ausgenommen werden.

Auch die Schwächung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur beim Aufbau der neuer Glasfasernetze stieß beim vzbv auf Kritik. Demnach soll die Deutsche Telekom beim Aufbau von Glasfasernetzen weitgehend vom Wettbewerb ausgenommen werden. "Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung aus dem Desaster bei den Strom- und Gaspreisen offenbar nichts gelernt hat und jetzt schon wieder Sonderregeln für einen Monopolisten schaffen will", so Müller.