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Verbände: Datenspeicherung ist inakzeptabel
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Chaos Computer Club (CCC) sowie sieben weitere Verbände haben die von Europäischen Union geplante "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" als inakzeptabel bezeichnet. "Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung vor allem eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation.
Die zehn Verbände haben deshalb die Mitglieder des Bundestages aufgefordert, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Ist die EG-Richtlinie nicht zu verhindern, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen plädieren für eine Beschränkung der Datenspeicherung und des Datenabrufs auf ein Minimum. Ebenso soll die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen aufgehoben werden.
Des Weiteren soll eine Vorratsspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten gelten. Der Zugriff auf die Kommunikationsdaten darf nur gewährt werden, wenn der konkrete Verdacht einer Straftat besteht. Der Zugriff und die Verwertung von Informationen von Berufsgeheimnisträgern soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Außerdem wird in der gemeinsamen Erklärung die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist der Richtlinie gefordert.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung vor allem eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation.
Die zehn Verbände haben deshalb die Mitglieder des Bundestages aufgefordert, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Ist die EG-Richtlinie nicht zu verhindern, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen plädieren für eine Beschränkung der Datenspeicherung und des Datenabrufs auf ein Minimum. Ebenso soll die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen aufgehoben werden.
Des Weiteren soll eine Vorratsspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten gelten. Der Zugriff auf die Kommunikationsdaten darf nur gewährt werden, wenn der konkrete Verdacht einer Straftat besteht. Der Zugriff und die Verwertung von Informationen von Berufsgeheimnisträgern soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Außerdem wird in der gemeinsamen Erklärung die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist der Richtlinie gefordert.