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Privatkopien bleiben weiterhin erlaubt
Im neuen Urheberrecht wird den Verbrauchern auch weiterhin das Recht auf private Kopien gewährt. Digitale Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks bleiben auch künftig möglich. Allerdings darf ein bestehender Kopierschutz nicht geknackt werden. Ein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers gibt es nicht. Verboten ist auch, eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zu kopieren, etwa aus illegalen Tauschbörsen.
Für Privatkopien ist eine Kompensation der Einnahmeausfälle auf Seiten der Urheber nötig. Deshalb werden Geräte und Speichermedien, die typischerweise für Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt. Die Höhe der Vergütung wird zwischen den Verbänden der Gerätehersteller als Zahlungspflichtigen und den Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt.
Für Privatkopien ist eine Kompensation der Einnahmeausfälle auf Seiten der Urheber nötig. Deshalb werden Geräte und Speichermedien, die typischerweise für Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt. Die Höhe der Vergütung wird zwischen den Verbänden der Gerätehersteller als Zahlungspflichtigen und den Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt.