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Kündigungstermin bei Mobilfunkvertrag beachten
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät allen Mobilfunkkunden, genau auf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ihres Vertrages zu achten. In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und die Kündigungsfrist drei Monate. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch, wenn nicht oder verspätet gekündigt wird.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollte die Entscheidung zur Vertragsverlängerung deshalb frühzeitig und bewusst getroffen werden. Oft wird diese mit einem neuen Handy oder einem Gesprächsguthaben belohnt. Unterschiede gibt es allerdings zwischen Netzbetreiber und Service Provider. Wer einen Netzbetreibervertrag hat, erhält bei der Verlängerung ein ebenso günstiges Handy wie ein Neukunde. Wer dagegen bei einem Service-Provider Kunde ist, erwirbt sich nur Anspruch auf eine hohe "Subvention", wenn er auch genügend Umsatz gemacht hat.
Beachten sollte man außerdem, dass die zusätzlichen Monate der Vertragsverlängerung an die Restlaufzeit des aktuellen Vertrages angehängt werden, also zur Mindestvertragslaufzeit addiert werden müssen. Der Ursprungsvertrag und die Vertragsverlängerung sollten deshalb genauestens geprüft werden.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollte die Entscheidung zur Vertragsverlängerung deshalb frühzeitig und bewusst getroffen werden. Oft wird diese mit einem neuen Handy oder einem Gesprächsguthaben belohnt. Unterschiede gibt es allerdings zwischen Netzbetreiber und Service Provider. Wer einen Netzbetreibervertrag hat, erhält bei der Verlängerung ein ebenso günstiges Handy wie ein Neukunde. Wer dagegen bei einem Service-Provider Kunde ist, erwirbt sich nur Anspruch auf eine hohe "Subvention", wenn er auch genügend Umsatz gemacht hat.
Beachten sollte man außerdem, dass die zusätzlichen Monate der Vertragsverlängerung an die Restlaufzeit des aktuellen Vertrages angehängt werden, also zur Mindestvertragslaufzeit addiert werden müssen. Der Ursprungsvertrag und die Vertragsverlängerung sollten deshalb genauestens geprüft werden.