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Keine Vertragsänderung durch Schweigen auf Email
Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internetanschluss kommt nicht dadurch zustande,
dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten
Bedingungen schickt und der Kunde hierauf nicht antwortet. Dies hat die 3.Zivilkammer des
Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen:2-03 O 352/05) entschieden.
Das Telekommunikationsunternehmen versandte seit Ende April/Anfang Mai 2005 per E- Mail eine sog. "Information zu Ihrem Tarif " an ihre DSL-Bestandskunden und kündigte die Änderung von Verträgen von Bestandskunden mit unbestimmter Laufzeit auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten an. Diese Vertragsänderung sollte mit Ablauf von 6 Wochen wirksam werden, sofern die Kunden nicht widersprächen. Dies hat die 3.Zivilkammer für irreführend und damit für unzulässig erachtet und der entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Telekommunikationsunternehmen hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt.
Das Telekommunikationsunternehmen versandte seit Ende April/Anfang Mai 2005 per E- Mail eine sog. "Information zu Ihrem Tarif " an ihre DSL-Bestandskunden und kündigte die Änderung von Verträgen von Bestandskunden mit unbestimmter Laufzeit auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten an. Diese Vertragsänderung sollte mit Ablauf von 6 Wochen wirksam werden, sofern die Kunden nicht widersprächen. Dies hat die 3.Zivilkammer für irreführend und damit für unzulässig erachtet und der entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Telekommunikationsunternehmen hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt.