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Netzagentur senkt Interconnection-Entgelte
Die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt. Diese Entgelte werden von den TK-Unternehmen für die gegenseitige Nutzung ihrer Netze gezahlt.
Der von der Deutschen Telekom AG beantragten deutlichen Verringerung der Spreizung zwischen den Entgelten für die Tarifzone I ("local") und der Tarifzone II ("single transit") wurde nicht entsprochen.
Für die wichtigsten Leistungen "Zuführung" und "Terminierung" gelten nach dieser Entscheidung ab 1. Juni 2006 folgende Entgelte:
Tarifzone I: zwischen 0,0052 und 0,0036 Euro pro Minute
Tarifzone II: zwischen 0,0088 und 0,0059 Euro pro Minute
Tarifzone III: zwischen 0,0136 und 0,0089 Euro pro Minute
Die Genehmigung gilt bis zum 30. November 2008.
Der von der Deutschen Telekom AG beantragten deutlichen Verringerung der Spreizung zwischen den Entgelten für die Tarifzone I ("local") und der Tarifzone II ("single transit") wurde nicht entsprochen.
Für die wichtigsten Leistungen "Zuführung" und "Terminierung" gelten nach dieser Entscheidung ab 1. Juni 2006 folgende Entgelte:
Tarifzone I: zwischen 0,0052 und 0,0036 Euro pro Minute
Tarifzone II: zwischen 0,0088 und 0,0059 Euro pro Minute
Tarifzone III: zwischen 0,0136 und 0,0089 Euro pro Minute
Die Genehmigung gilt bis zum 30. November 2008.