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Vorsicht beim Anmelden von eu.-Domains
Seit dem 7. April darf jedermann Domainnamen mit der Länderkennung "eu" registrieren lassen. Doch das kann teuer werden. Sichert man sich einen Domainnamen, der sich auf eine eingetragene Marke oder eine berühmte Persönlichkeit bezieht, können die Inhaber dieser Marke bzw. dieses Namens Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Es droht die Herausgabe der Domain an den Berechtigten sowie Abmahnkosten zwischen 1000 und 2000 Euro. "Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte vor Anmeldung einer eu.-Domain unbedingt eine Marken- und Firmenrecherche durchgeführt werden", empfiehlt der Hamburger Medienrechtler Dr. Ralph Graef von der Kanzlei Unverzagt von Have.
Öffentliche Körperschaften, Markeninhaber und Inhaber von Geschäftsbezeichnungen oder Werktiteln hatten vier Monate lang Zeit, sich ihre Domains mit der ".eu" Länderkennung zu reservieren. Doch nicht alle Berechtigten haben an der Registrierungsprozedur teilgenommen.
Öffentliche Körperschaften, Markeninhaber und Inhaber von Geschäftsbezeichnungen oder Werktiteln hatten vier Monate lang Zeit, sich ihre Domains mit der ".eu" Länderkennung zu reservieren. Doch nicht alle Berechtigten haben an der Registrierungsprozedur teilgenommen.