Telekom darf Net-Rental-Vertrag weiter anbieten

Die Deutsche Telekom kann ihren umstrittenen Net-Rental-Vertrag weiter anbieten. Durch diesen Vertrag werden großen DSL-Resellern bessere Einkaufskonditionen gewährt als kleineren Anbietern. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichtes Köln.

DSL-Anbieter mit mindestens 120 Kunden in einem der 7500 Anschlussbereiche der Telekom erhalten beim Net-Rental-Vertrag deutlich bessere Einkaufskonditionen für die DSL-Anschlüsse. Statt der üblichen 11,5 Prozent Nachlass werden in diesen Anschlussgebieten mehr als 50 Prozent gewährt. Offiziell haben nach Angaben der FAZ bisher United Internet und AOL den Vertrag unterzeichnet. Nach Schätzungen von Kepler Equities übertreffen T-Online in 90 Prozent und United Internet in 80 Prozent der relevanten Anschlußgebiete diese Mindestgrößte. Mit diesen Konditionen können die Anbieter auch Unternehmen mit eigener DSL-Netzinfrastruktur preislich unterbieten.

Im März diesen Jahres haben der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO und sein Mitgliedsunternehmen Versatel parallel bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Verfahren aufgrund der Preisgestaltung beim Net-Rental gegen die Deutsche Telekom AG beantragt. Nach Berechnungen der auf Telekommunikation spezialisierten Kanzlei Piepenbrock / Schuster erreichen die Rabatte Höhen von bis 58 Prozent.

Nach den üblichen Prüfmaßstäben der BNetzA für Zu- und Abschläge und für Vorleistungs- bzw. Endkundenprodukte seien lediglich 10 bis maximal 20 Prozent angemessen. In ihrer Beschwerdeschrift kommen die Beschwerdeführer daher zu dem Ergebnis, die beim Produkt Net-Rental gewährten Abschläge auf den Endkundenpreis seien derart hoch, dass die Wirtschaftlichkeit anderer Geschäftsmodelle nachhaltig gefährdet sei. Die DSL-Reseller erhielten trotz geringerer eigener Infrastruktur und somit geringerer eigener Wertschöpfung einen eklatant höheren Abschlag als die mit eigener Infrastruktur arbeitenden und somit mehr eigene Wertschöpfung erzielenden Festnetzbetreiber für die von ihnen bezogenen Vorleistungsprodukte.
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