Schaar warnt vor Sicherheitslücken bei VoIP
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat vor Sicherheitslücken beim Telefonieren im Internet gewarnt. "Ich würde niemandem empfehlen, via Internet mit seinem Arzt oder seiner Bank zu telefonieren. Wer sicher sein will, dass seine vertraulichen Daten vertraulich bleiben, sollte sich das gut überlegen", sagte Schaar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Gleichzeitig forderte er von Anbietern, die keine Verschlüsselungstechnik mitliefern, mehr Transparenz und Warnhinweise für den Verbraucher.
Schaar rät Verbrauchern, bei datensensiblen Gesprächen lieber auf die konventionelle Telefonleitung auszuweichen. Spätestens jedoch, wenn die Bundesnetzagentur entbündelte Angebote generell zulässt und DSL-Kunden damit ganz auf einen Telefonanschluss verzichten können, "werden die VoIP-Anbieter technisch nachrüsten müssen, um die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen", meint Schaar.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die von der Branche geforderte Erstattung der mit der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verbundenen Kosten durch den Staat. "Eine solche Lösung hätte begrenzende Wirkung, weil die Sicherheitsbehörden für die von ihnen veranlassten Maßnahmen aufkommen müssten." Außerdem sprach sich Schaar dafür aus, die Eingriffe in den Datenschutz auf das absolute Minimum zu begrenzen, das die Richtlinie verlangt. So dürfe die Speicherungsfrist nicht über sechs Monate hinausgehen. Außerdem müsse der Zugriff auf die Daten strickt auf den Zweck der Verfolgung schwerwiegender Straftaten begrenzt werden.
Schaar rät Verbrauchern, bei datensensiblen Gesprächen lieber auf die konventionelle Telefonleitung auszuweichen. Spätestens jedoch, wenn die Bundesnetzagentur entbündelte Angebote generell zulässt und DSL-Kunden damit ganz auf einen Telefonanschluss verzichten können, "werden die VoIP-Anbieter technisch nachrüsten müssen, um die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen", meint Schaar.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die von der Branche geforderte Erstattung der mit der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verbundenen Kosten durch den Staat. "Eine solche Lösung hätte begrenzende Wirkung, weil die Sicherheitsbehörden für die von ihnen veranlassten Maßnahmen aufkommen müssten." Außerdem sprach sich Schaar dafür aus, die Eingriffe in den Datenschutz auf das absolute Minimum zu begrenzen, das die Richtlinie verlangt. So dürfe die Speicherungsfrist nicht über sechs Monate hinausgehen. Außerdem müsse der Zugriff auf die Daten strickt auf den Zweck der Verfolgung schwerwiegender Straftaten begrenzt werden.