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Gesetzesentwurf gegen Spam-Mails verabschiedet

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz verabschiedet, das Vorschriften über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste vereinheitlicht. Das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)" soll Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützen. Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz. So soll künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden.

Außerdem soll das neue Gesetz einen verbesserten Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung schaffen. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen nehmen zu müssen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verfolgt werden.

"Mit dieser Anti-Spamregelung wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen", erklärt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos.