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Kriminelle Machenschaften mit Telefonverträgen
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich wieder die Beschwerden über unseriöse Machenschaften von Telekommunikationsunternehmen. Verbrauchern wird am Telefon Informationsmaterial versprochen und dann stattdessen Auftragsbestätigungen und Verträge des neuen Anbieters zugeschickt. Dabei verfügen die Anrufer manchmal schon über intime Daten wie Geburtsdatum und Kontonummer, ohne dass vorher irgendein Kontakt zu der werbenden Firma bestand. Dies verstößt nicht nur gegen den Datenschutz, sondern aufgrund der Form der Geschäftsanbahnung auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass wirksame Verträge auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden können. Grundsätzlich hat der Verbraucher jedoch gute Karten, denn der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings verschlechtert sich die Beweislage, wenn Verbraucher bei diesem Gespräch interne Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgeben, denn dies könnte als Indiz für den verbindlichen Abschluss eines Vertrages gewertet werden.
In einigen Fällen werden sogar Straftaten begangen, um Telekommunikationsverträge abzuschließen. So liegt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beispielsweise liegt ein Telefonvertrag mit der Firma Arcor AG & Co.KG vor, bei dem die Unterschrift einer Telekom-Kundin nachweislich gefälscht wurde.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass wirksame Verträge auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden können. Grundsätzlich hat der Verbraucher jedoch gute Karten, denn der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings verschlechtert sich die Beweislage, wenn Verbraucher bei diesem Gespräch interne Daten wie Geburtsdatum oder Kontonummer preisgeben, denn dies könnte als Indiz für den verbindlichen Abschluss eines Vertrages gewertet werden.
In einigen Fällen werden sogar Straftaten begangen, um Telekommunikationsverträge abzuschließen. So liegt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beispielsweise liegt ein Telefonvertrag mit der Firma Arcor AG & Co.KG vor, bei dem die Unterschrift einer Telekom-Kundin nachweislich gefälscht wurde.