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Zurückhaltung bei der Regulierung von VoIP gefordert
Die Monopolkommission spricht sich für eine Zurückhaltung bei der Regulierung der Internettelefonie (Voice over IP) aus. Dies vor allem, weil sich der Dienst in der Entwicklung befindet und gegenwärtig nicht absehbar ist, ob und welche der damit verbundenen Geschäftsmodelle nachhaltig existenzfähig sind.
Weiterhin sollte die Kopplung von DSL- und herkömmlichem Analog- oder ISDN-Anschluss überwunden werden. Diese behindere die Entwicklung der Internettelefonie, da ein breitbandiger Internetzugang wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von Voice over IP ist. Damit alternative Anbieter DSL-Anschlüsse unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung anbieten können, soll die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet werden, einen so genannten Bitstrom-Zugang anzubieten.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der infrastrukturbasierten Anbieter herkömmlicher Festnetztelefonie zu vermeiden, müssen bei der Regulierung der Entgelte für den Bitstrom-Zugang auch die Kosten des Anschlussnetzes berücksichtigt werden.
Weiterhin sollte die Kopplung von DSL- und herkömmlichem Analog- oder ISDN-Anschluss überwunden werden. Diese behindere die Entwicklung der Internettelefonie, da ein breitbandiger Internetzugang wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von Voice over IP ist. Damit alternative Anbieter DSL-Anschlüsse unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung anbieten können, soll die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet werden, einen so genannten Bitstrom-Zugang anzubieten.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der infrastrukturbasierten Anbieter herkömmlicher Festnetztelefonie zu vermeiden, müssen bei der Regulierung der Entgelte für den Bitstrom-Zugang auch die Kosten des Anschlussnetzes berücksichtigt werden.