0%
0%
Handy-Telefonate im Ausland sollen billiger werden
Die Europäische Kommission will in einer EU-Verordnung festlegen, dass die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Entgelte, die Verbrauchern für Roamingdienste innerhalb der EU berechnet werden, nicht unvertretbar höher sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes bezahlen.
Zunächst würden die Großkundenentgelte, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen, begrenzt werden. Außerdem schlägt die Kommission eine Entgeltobergrenze auf der Endkundenebene vor. Betreiber dürfen dann auf ihren Großkundenpreis einen Endkundenaufpreis von bis zu 30 Prozent aufschlagen. Dieser Endkundenaufpreis würde für im Ausland ein- und ausgehende Gespräche gelten.
Unterhalb der in der neuen EU-Verordnung vorgeschlagenen Großkunden- und Endkundenpreisobergrenze für die Roamingentgelte könnten die Betreiber weiter frei miteinander konkurrieren, indem sie billigere Roamingdienste oder entsprechend der jeweiligen Kundennachfrage differenzierte, günstigere Dienstleistungspakete anbieten.
Außerdem will die Kommission zu Gunsten der Verbraucher mehr Transparenz bei den Roamingentgelten schaffen. Mobilfunkbetreiber müssen den Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte informieren und den Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über diese Entgelte zukommen lassen. Darüber hinaus werden die nationalen Regulierer dazu aufgefordert werden, die Entwicklung der Roamingentgelte auch bei SMS- und MMS-Diensten genau zu beobachten.
Wird der Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat unterstützt, könnte die neue EU-Verordnung bis zum Sommer 2007 in Kraft treten.
Zunächst würden die Großkundenentgelte, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen, begrenzt werden. Außerdem schlägt die Kommission eine Entgeltobergrenze auf der Endkundenebene vor. Betreiber dürfen dann auf ihren Großkundenpreis einen Endkundenaufpreis von bis zu 30 Prozent aufschlagen. Dieser Endkundenaufpreis würde für im Ausland ein- und ausgehende Gespräche gelten.
Unterhalb der in der neuen EU-Verordnung vorgeschlagenen Großkunden- und Endkundenpreisobergrenze für die Roamingentgelte könnten die Betreiber weiter frei miteinander konkurrieren, indem sie billigere Roamingdienste oder entsprechend der jeweiligen Kundennachfrage differenzierte, günstigere Dienstleistungspakete anbieten.
Außerdem will die Kommission zu Gunsten der Verbraucher mehr Transparenz bei den Roamingentgelten schaffen. Mobilfunkbetreiber müssen den Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte informieren und den Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über diese Entgelte zukommen lassen. Darüber hinaus werden die nationalen Regulierer dazu aufgefordert werden, die Entwicklung der Roamingentgelte auch bei SMS- und MMS-Diensten genau zu beobachten.
Wird der Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat unterstützt, könnte die neue EU-Verordnung bis zum Sommer 2007 in Kraft treten.