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Gericht untersagt Nutzung fremder Namen in Metatags
Das Oberlandesgericht Celle hat die Nutzung fremder Namen als Metatags in Webseiten ohne die Einwilligung des Namensträger verboten. Die Nutzung eines Namens in den Metatags sei ein unterlassener Gebrauch, da durch die Nennung des Namens das konkrete Ziel verfolgt würde, eine bessere Positionierung in den Trefferlisten der Suchmaschinen zu erreichen.
In dem konkreten Fall hatte die Beklagte, die eine Webseite für ein Altenheim betreibt, hinter dem Metatag die Webadresse der Klägerin eingefügt. Dieser Inhalt wurde auf der Webseite nicht sichtbar dargestellt, von den Suchmaschinen jedoch erkannt und verarbeitet. Das führte häufig dazu, das dem User, der nach der Webadresse der Klägerin suchte, auch die Webseite der Beklagten als Sucherfolg genannt wird.
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle kann keine Revision eingelegt werden. (AZ: 13 U 65/06)
In dem konkreten Fall hatte die Beklagte, die eine Webseite für ein Altenheim betreibt, hinter dem Metatag die Webadresse der Klägerin eingefügt. Dieser Inhalt wurde auf der Webseite nicht sichtbar dargestellt, von den Suchmaschinen jedoch erkannt und verarbeitet. Das führte häufig dazu, das dem User, der nach der Webadresse der Klägerin suchte, auch die Webseite der Beklagten als Sucherfolg genannt wird.
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle kann keine Revision eingelegt werden. (AZ: 13 U 65/06)