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Widerrufsrecht bei eBay auf 1 Monat verlängert
Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass Verbrauchern bei gewerblichen Käufen über die Auktionsplattform eBay ein Widerrufsrecht von einem Monat zusteht. Demnach verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat, wenn der Kunde nicht vor Vertragsschluss in Textform über ein bestehendes Widerrufsrecht informiert wurde. Zudem beginnt die Frist erst dann, wenn dem Verbraucher eine schriftliche Belehrung zugeht.
Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Voraussetzung nach Ansicht des Gerichtes nicht. Vielmehr müsste die Widerrufsbelehrung mindestens per E-Mail erfolgen. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", erklärt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare.
Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.
Die Entscheidung des Kammergerichtes hat nach Solmeckes Ansicht nicht nur Auswirkungen für eBay-Händler. Auch Online-Shops müssen ihren Bestellablauf nun genau analysieren und gegebenenfalls anpassen. Wer das jetzt nicht tue, müsse unter Umständen mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen.
Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Voraussetzung nach Ansicht des Gerichtes nicht. Vielmehr müsste die Widerrufsbelehrung mindestens per E-Mail erfolgen. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", erklärt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare.
Dem Rechtsstreit lag eine Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Schuhverkäufern zugrunde. Einer der beiden hatte seinen Kunden in dem eBay Angebot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt. Das reicht nach Ansicht der Berliner Richter nicht aus. Die Frist verlängert sich damit auf einen Monat.
Die Entscheidung des Kammergerichtes hat nach Solmeckes Ansicht nicht nur Auswirkungen für eBay-Händler. Auch Online-Shops müssen ihren Bestellablauf nun genau analysieren und gegebenenfalls anpassen. Wer das jetzt nicht tue, müsse unter Umständen mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen.