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Netzagentur entkoppelt DSL- und Telefon-Leitung
Die Bundesnetzagentur hat eine Regulierungsverfügung bekannt gegeben, mit der die Deutsche Telekom verpflichtet wird, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sog. IP-Bitstrom-Zugang, zu gewähren. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
Die Deutsche Telekom muss den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Darüber hinaus muss sie nunmehr innerhalb von maximal drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen, der nachfragende Wettbewerber in die Lage versetzt, die Zugangsleistung ohne aufwendige Vertragsverhandlungen von der Deutschen Telekom beziehen zu können.
Die Deutsche Telekom muss den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Darüber hinaus muss sie nunmehr innerhalb von maximal drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen, der nachfragende Wettbewerber in die Lage versetzt, die Zugangsleistung ohne aufwendige Vertragsverhandlungen von der Deutschen Telekom beziehen zu können.