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Verhaltenskodex der Mobilfunker startet am Sonntag

Ab Sonntag, dem 1. Oktober, gilt ein neuer Verhaltenskodex, der branchenweite Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten per SMS, MMS oder Online-Angebot festlegen soll. Die beteiligten Unternehmen haben für die Premium-Services durch den Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Diese sollen für Kostentransparenz sorgen und die Bestellung und Kündigung von Abonnements vereinheitlichen. Des weiteren werden die Unternehmen ihre Kunden benachrichtigen, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben.

Der Kodex erntete jedoch nicht nur positives Echo. So bemängelte die Telekommunikationsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ines Nitsche, in einem Gespräch mit tariftip.de, dass der Inhalt des Verhaltenskodexes nicht weit genug geht. Denn viele Vereinbarungen stehen bereits im Gesetzentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: "Es wäre wünschenswert, wenn ein freiwilliger Kodex über das gesetzliche Maß hinaus ginge. So sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum Beispiel im Bereich des Bill-Warning bei SMS-Abo-Diensten eine Preisobergrenze von 20 Euro vor. Die Mobilfunkunternehmen haben sich in ihrem Verhaltenskodex eine Obergrenze von 50 Euro pro Monat auferlegt.", so Nitsche.