Deutschland verstößt gegen EU-Telekom-Recht
Die Bundesregierung hat gleich zwei Blaue Briefe von EU-Kommissarin Viviane Reding bekommen, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständig ist.
Einmal sind in einigen Bundesländern die Kabelnetze überreguliert, was mit der europäischen Universaldienstrichtlinie unvereinbar ist. Inhalt des zweiten Briefes: Deutschland ist mit der Marktanalyse zum Wettbewerb auf dem nationalen Telekommunikationsmarkt in Verzug - wie auch Frankreich, Dänemark, Malta und Portugal.
In Berlin, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen geht es um die so genannten "must carry“-Regeln, welche den Kabelunternehmen vorschreiben, bestimmte Sender im analogen Kabelnetz auszustrahlen. Dies sei zwar als Ausnahmeregelung, nicht aber als fester Bestandteil des Mediengesetzes zulässig.
Die Marktanalysen werden gebraucht, um das weitere Vorgehen bei der Liberalisierung und Harmonisierung der EU-Telekommunikationsmärkte zu planen. Die nationalen Regulierungsbehörden waren verpflichtet, die Analysen im Bereich der elektronischen Kommunikation "so bald wie möglich" nach Inkrafttreten des EU-Rechtsrahmens durchzuführen - Deutschland eigentlich bis Juli 2003.
Die Briefe stellen die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Reding begründete die Schritte mit dem Zeitplan der EU-Kommission, den sie einhalten wolle. Auch in anderen Staaten führte erst wiederholtes Drängen der Kommission dazu, dass die Märkte - wie vorgeschrieben - tatsächlich analysiert wurden. Reding hofft deshalb, mit den nun anstehenden weiteren Verfahren bald Fortschritte zu erreichen.
Einmal sind in einigen Bundesländern die Kabelnetze überreguliert, was mit der europäischen Universaldienstrichtlinie unvereinbar ist. Inhalt des zweiten Briefes: Deutschland ist mit der Marktanalyse zum Wettbewerb auf dem nationalen Telekommunikationsmarkt in Verzug - wie auch Frankreich, Dänemark, Malta und Portugal.
In Berlin, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen geht es um die so genannten "must carry“-Regeln, welche den Kabelunternehmen vorschreiben, bestimmte Sender im analogen Kabelnetz auszustrahlen. Dies sei zwar als Ausnahmeregelung, nicht aber als fester Bestandteil des Mediengesetzes zulässig.
Die Marktanalysen werden gebraucht, um das weitere Vorgehen bei der Liberalisierung und Harmonisierung der EU-Telekommunikationsmärkte zu planen. Die nationalen Regulierungsbehörden waren verpflichtet, die Analysen im Bereich der elektronischen Kommunikation "so bald wie möglich" nach Inkrafttreten des EU-Rechtsrahmens durchzuführen - Deutschland eigentlich bis Juli 2003.
Die Briefe stellen die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Reding begründete die Schritte mit dem Zeitplan der EU-Kommission, den sie einhalten wolle. Auch in anderen Staaten führte erst wiederholtes Drängen der Kommission dazu, dass die Märkte - wie vorgeschrieben - tatsächlich analysiert wurden. Reding hofft deshalb, mit den nun anstehenden weiteren Verfahren bald Fortschritte zu erreichen.