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EU entschieden gegen Regulierungsferien für Telekom
Auf dem gestrigen Parlamentarischen Abend des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) hat sich die EU-Kommissarin Viviane Reding entschieden gegen Regulierungsferien im Bereich des VDSL-Glasfasernetzabschnitts der Deutschen Telekom ausgesprochen. Sollte dies doch geschehen, müsse sich Deutschland auf ein Vertragsverletzungsverfahren einstellen: "Eine Regulierungsfreistellung, so wie sie derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, verstößt gegen EU-Recht, das haben wir bereits intensiv geprüft", sagte Reding. "Und gegen eine solche Vertragsverletzung werden wir juristisch vorgehen."
Es handele sich beim Glasfaserausbau der Deutschen Telekom weder um einen neuen noch um einen neu entstehenden Markt, so die EU-Kommissarin weiter. Vielmehr versuche das ehemalige deutsche Staatsunternehmen, seine im Zugangsbereich nach wie vor marktbeherrschende Stellung dafür zu missbrauchen, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, und fordere dafür gesetzgeberische Schützenhilfe ein.
Eine klare Absage erteilte Reding der kreativen Suche nach Regelungslücken im EU-Rechtsrahmen. Die künstliche Unterscheidung in neue und neu entstehende Märkte existiere nur in der wissenschaftlichen Phantasie und habe mit den durch den EU-Rechtsrahmen vorgesehenen Ermessenspielräumen nichts zu tun. Letztere müssten durch die unabhängigen nationalen Regulierer ausgefüllt werden.
Außerdem habe die Kommission festgestellt, dass Wettbewerb die mit weitem Abstand wichtigste Antriebskraft für Investitionen und Innovationen sei. Das gelte auch und gerade für den Breitbandmarkt.
Es handele sich beim Glasfaserausbau der Deutschen Telekom weder um einen neuen noch um einen neu entstehenden Markt, so die EU-Kommissarin weiter. Vielmehr versuche das ehemalige deutsche Staatsunternehmen, seine im Zugangsbereich nach wie vor marktbeherrschende Stellung dafür zu missbrauchen, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, und fordere dafür gesetzgeberische Schützenhilfe ein.
Eine klare Absage erteilte Reding der kreativen Suche nach Regelungslücken im EU-Rechtsrahmen. Die künstliche Unterscheidung in neue und neu entstehende Märkte existiere nur in der wissenschaftlichen Phantasie und habe mit den durch den EU-Rechtsrahmen vorgesehenen Ermessenspielräumen nichts zu tun. Letztere müssten durch die unabhängigen nationalen Regulierer ausgefüllt werden.
Außerdem habe die Kommission festgestellt, dass Wettbewerb die mit weitem Abstand wichtigste Antriebskraft für Investitionen und Innovationen sei. Das gelte auch und gerade für den Breitbandmarkt.