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Datenschützer gegen Anti-Terror-Datei
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht erhebliche Gefahren für den Schutz der Privatsphäre und die Trennung von Polizei und Geheimdienst in Deutschland, sollten die Gesetzentwürfe zur Anti-Terror-Datei und zum Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz in ihrer jetzigen Form verabschiedet werden.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages diese Woche bezeichnete er die Entwürfe als "weiteren Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben".
Die größten Probleme sieht Schaar in der Verpflichtung der Nachrichtendienste, auch Daten über "Kontaktpersonen" in die Anti-Terror-Datei einzustellen. Das beträfe zum Beispiel die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll. Die Speicherverpflichtung umfasst sogar ungesicherte Daten, die etwa auf einem anonymen Hinweis basieren. Schaar erklärte, damit scheine es "fast sicher, dass auch Daten unbescholtener, d.h. sich rechtmäßig verhaltender Personen, in der Antiterrordatei gespeichert werden und damit zur Kenntnis der Polizeibehörden gelangen – mit potenziell weit reichenden Konsequenzen für die Betroffenen."
Doch auch die pauschale Übertragung von Befugnissen vom Verfassungsschutz auf den BND und den MAD - etwa die Abfrage von Telekommunikationsdaten und von Nutzungsdaten des Internet - und die Absenkung der Verfahrenssicherungen hält Schaar für datenschutzrechtlich bedenklich.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages diese Woche bezeichnete er die Entwürfe als "weiteren Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben".
Die größten Probleme sieht Schaar in der Verpflichtung der Nachrichtendienste, auch Daten über "Kontaktpersonen" in die Anti-Terror-Datei einzustellen. Das beträfe zum Beispiel die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll. Die Speicherverpflichtung umfasst sogar ungesicherte Daten, die etwa auf einem anonymen Hinweis basieren. Schaar erklärte, damit scheine es "fast sicher, dass auch Daten unbescholtener, d.h. sich rechtmäßig verhaltender Personen, in der Antiterrordatei gespeichert werden und damit zur Kenntnis der Polizeibehörden gelangen – mit potenziell weit reichenden Konsequenzen für die Betroffenen."
Doch auch die pauschale Übertragung von Befugnissen vom Verfassungsschutz auf den BND und den MAD - etwa die Abfrage von Telekommunikationsdaten und von Nutzungsdaten des Internet - und die Absenkung der Verfahrenssicherungen hält Schaar für datenschutzrechtlich bedenklich.