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VATM übt scharfe Kritik am Entwurf der TKG-Novelle
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich gestern darauf verständigt, die bisherige Regelung des Kabinettsentwurfes zum umstrittenen Paragraphen 9a der TKG-Novelle noch weiter zu Gunsten der Deutschen Telekom zu verschärfen. So soll nun auf Wunsch des ehemaligen Staatsunternehmens in Paragraph drei eine Definition des Begriffs "neuer Märkte" in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, die dem Bedarfsmarktkonzept widerspricht und die Bundesnetzagentur unzulässig in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt. Zudem soll die Marktanalyse zum Vorliegen eines neuen Marktes entgegen dem europäischen Rechtsrahmen ohne Konsultation der EU-Kommission durchgeführt werden können. Nach Meinung des Geschäftsführers des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) lässt sich der Staat mehr von seinen Aktionärsinteressen leiten als von den Interessen der großen Mehrzahl seiner Bürger.
Inakzeptabel ist die neuerliche Verschärfung des Gesetzentwurfs nach Ansicht des Verbands aber auch, weil er in der derzeit diskutierten Fassung an verschiedenen Stellen gegen den bindenden europäischen Rechtsrahmen verstößt.
"Mit der im Gesetzentwurf neu aufgenommenen Definition neuer Märkte wird das bewährte Bedarfsmarktkonzept gezielt den Wünschen eines Unternehmens angepasst. Statt neue Märkte ausschließlich aus Sicht der Verbraucher zu definieren, sollen künftig Kriterien wie Reichweite und Verfügbarkeit ausschlaggebend sein, die allein aus Anbietersicht relevant sind.", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Inakzeptabel ist die neuerliche Verschärfung des Gesetzentwurfs nach Ansicht des Verbands aber auch, weil er in der derzeit diskutierten Fassung an verschiedenen Stellen gegen den bindenden europäischen Rechtsrahmen verstößt.
"Mit der im Gesetzentwurf neu aufgenommenen Definition neuer Märkte wird das bewährte Bedarfsmarktkonzept gezielt den Wünschen eines Unternehmens angepasst. Statt neue Märkte ausschließlich aus Sicht der Verbraucher zu definieren, sollen künftig Kriterien wie Reichweite und Verfügbarkeit ausschlaggebend sein, die allein aus Anbietersicht relevant sind.", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.