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Unfreiwillige DTAG-Tarifumstellung rechtswidrig
Die Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen Tarifumstellungen der Deutschen Telekom AG (DTAG) hatte Erfolg. "Das Landgericht Bonn schloss sich unserer Rechtsauffassung an, dass Tarifumstellungen ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig sind", teilte der Geschäftsführende Vorstand Alexander Bredereck mit.
Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. Zuerst bekamen die betroffenen DTAG-Kunden einen unerwünschten Werbeanruf, um sie von einem Tarifwechsel zu überzeugen. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und zeigten manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf Erfolg. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen.
Solche Umstellungen ohne Einverständnis des Verbrauchers hat das Landgericht Bonn jetzt in seinem Urteil (Az.: 1 O 521/05) für rechtswidrig erklärt. Besonders empört die Verbraucherschützer: Noch während des laufenden Verfahrens habe die DTAG diese Geschäftspraxis fortgeführt. Bredereck hat deshalb Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhalten, aufgefordert, dies den Verbraucherzentralen (Fax 0331 – 298 71 77 oder E-Mail an info@vzb.de) mitzuteilen. Eine Fortsetzung der untersagten aggressiven Werbung könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. Zuerst bekamen die betroffenen DTAG-Kunden einen unerwünschten Werbeanruf, um sie von einem Tarifwechsel zu überzeugen. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und zeigten manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf Erfolg. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen.
Solche Umstellungen ohne Einverständnis des Verbrauchers hat das Landgericht Bonn jetzt in seinem Urteil (Az.: 1 O 521/05) für rechtswidrig erklärt. Besonders empört die Verbraucherschützer: Noch während des laufenden Verfahrens habe die DTAG diese Geschäftspraxis fortgeführt. Bredereck hat deshalb Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhalten, aufgefordert, dies den Verbraucherzentralen (Fax 0331 – 298 71 77 oder E-Mail an info@vzb.de) mitzuteilen. Eine Fortsetzung der untersagten aggressiven Werbung könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.