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vzbv bemängelt neuen TK-Verbraucherschutz
Die breite Zustimmung, welche die Neuregelung des Verbraucherschutzes bei Telekommunikationsdienstleistungen im Parlament gefunden hat, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht teilen. Er sei enttäuscht, sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl, denn das Gesetz bringe "nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz".
So seien die jetzt vom Bundestag beschlossenen Auslöseschwellen für die Preisansage bzw. Preisanzeige vor der Verbindung und für die Preisobergrenze für im Zeittakt abgerechnete Dienste zu niedrig. Statt der vom vzbv geforderten Grenze von einem Euro pro Minute legte der Gesetzgeber den Grenzwert für die Preisinformationansage auf 2 Euro pro Minute und die Preisobergrenze für zeitlich tarifierte höherwertige Telefondienste 3 Euro pro Minute fest.
Auch die Preisobergrenze für Zwangstrenungen sei mit 180 Euro viel zu hoch angesetzt – der vzbv hätte sich 60 Euro gewünscht.
So seien die jetzt vom Bundestag beschlossenen Auslöseschwellen für die Preisansage bzw. Preisanzeige vor der Verbindung und für die Preisobergrenze für im Zeittakt abgerechnete Dienste zu niedrig. Statt der vom vzbv geforderten Grenze von einem Euro pro Minute legte der Gesetzgeber den Grenzwert für die Preisinformationansage auf 2 Euro pro Minute und die Preisobergrenze für zeitlich tarifierte höherwertige Telefondienste 3 Euro pro Minute fest.
Auch die Preisobergrenze für Zwangstrenungen sei mit 180 Euro viel zu hoch angesetzt – der vzbv hätte sich 60 Euro gewünscht.