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DIHK-Broschüre zur PC-Rundfunkgebühr

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Info-Broschüre zur neuen Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte herausgegeben. Darin wird unter anderem erklärt, welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, ob man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen kann, wie sie sich für Betriebe mit mehreren Standorten, für Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet und wie viele Geräte pro Betriebsstandort angemeldet werden müssen.

Unternehmen, die bisher keine Empfangsgeräte angemeldet haben, müssen ab dem 1. Januar Rundfunkgebühren für ihre internetfähigen PCs und Laptops zahlen, auch wenn diese gar nicht als Empfangsgeräte genutzt werden. Nach Auskunft der Rundfunkanstalten sind sie verpflichtet, sich selbstständig anzumelden.

Gleichzeitig forderte der DIHK, die Erhebung von Entgelten auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs müsse auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben. "Das derzeitige geräteabhängige System ist angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß!", kritisiert der DIHK in einer Pressemitteilung.

Das Merkblatt ist unter http://www.dihk.de/ abrufbar.