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100.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch
Die einhunderttausendste schriftliche Beschwerde eines Verbrauchers zum Rufnummernmissbrauch ist jetzt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. "Dies zeigt, dass die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch bekannt ist und von den Verbrauchern angenommen wird", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Seit dem 15. August 2003 ist die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern betraut. Seit diesem Zeitpunkt hat sie nunmehr 100.000 schriftliche und zusätzlich eine Vielzahl telefonischer Verbraucheranfragen und Beschwerden über Rufnummernmissbrauch bearbeitet.
Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, z. B. Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Gelingt es der Bundesnetzagentur durch Auswertung der Verbraucherbeschwerden und - teils umfangreiche - Ermittlungen, Missbrauch aufzuklären, greift sie ein. Diese Maßnahmen reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. In allen beklagten Fällen konnte die Bundesnetzagentur ihre rechtlichen Schritte erfolgreich vertreten. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in circa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt.
Das die Arbeit der Bundesnetzagentur mitunter Erfolg hat, zeigen die Zahlen bei Beschwerden über sogenannte Dialer. Darüber haben sich im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch ca. 21.000 waren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist dies insbesondere auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurückzuführen, welches für Kostentransparenz sorgt.
Die Bundesnetzagentur ruft auch weiterhin Verbraucher dazu auf, Missbrauchsfälle zu melden, da die Behörde nur bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung eingreifen kann. Für telefonische Anfragen steht die Hotline 0291 9955-206 zur Verfügung.
Anfragen rund um das Missbrauchsgesetz und insbesondere zu Dialern können schriftlich an
Bundesnetzagentur, Außenstelle Meschede, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede oder per E-Mail an dialer.postfach@bnetza.de gerichtet werden.
Anfragen zu Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail gehen an
Bundesnetzagentur, Außenstelle Neustadt, Schütt 13, 67433 Neustadt, Fax: 0 6321 934-11 oder per E-Mail an rufnummernspam@bnetza.de.
Seit dem 15. August 2003 ist die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern betraut. Seit diesem Zeitpunkt hat sie nunmehr 100.000 schriftliche und zusätzlich eine Vielzahl telefonischer Verbraucheranfragen und Beschwerden über Rufnummernmissbrauch bearbeitet.
Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen, z. B. Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, die Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam. Gelingt es der Bundesnetzagentur durch Auswertung der Verbraucherbeschwerden und - teils umfangreiche - Ermittlungen, Missbrauch aufzuklären, greift sie ein. Diese Maßnahmen reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. In allen beklagten Fällen konnte die Bundesnetzagentur ihre rechtlichen Schritte erfolgreich vertreten. Außerdem hat die Bundesnetzagentur in circa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, hat sie ihre Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, in deren Händen die weitere Verfolgung liegt.
Das die Arbeit der Bundesnetzagentur mitunter Erfolg hat, zeigen die Zahlen bei Beschwerden über sogenannte Dialer. Darüber haben sich im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch ca. 21.000 waren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist dies insbesondere auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurückzuführen, welches für Kostentransparenz sorgt.
Die Bundesnetzagentur ruft auch weiterhin Verbraucher dazu auf, Missbrauchsfälle zu melden, da die Behörde nur bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung eingreifen kann. Für telefonische Anfragen steht die Hotline 0291 9955-206 zur Verfügung.
Anfragen rund um das Missbrauchsgesetz und insbesondere zu Dialern können schriftlich an
Bundesnetzagentur, Außenstelle Meschede, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede oder per E-Mail an dialer.postfach@bnetza.de gerichtet werden.
Anfragen zu Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail gehen an
Bundesnetzagentur, Außenstelle Neustadt, Schütt 13, 67433 Neustadt, Fax: 0 6321 934-11 oder per E-Mail an rufnummernspam@bnetza.de.