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Kabel Deutschland abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Berlin hat Kabel Deutschland wegen missverständlicher Formulierungen in Bezug auf eine Umstellung der Verträge der Kunden. Kurz vor Weihnachten kündigte Kabel Deutschland seinen Kunden an, dass zum 1. März 2007 aus dem bisherigen "analogen" Anschluss ein "digitaler" Anschluss werden soll. Der Preis des Kabelanschlusses erhöht sich dabei um 2,77 Euro auf insgesamt 16,90 Euro.
Diese Umstellung soll aber nach dem Willen von Kabel Deutschland nicht nur dann stattfinden, wenn der Kunde zu der Veränderung seine Zustimmung erklärt. Vielmehr muss er widersprechen, wenn er keine Vertragsumstellung wünscht. Aufgrund der missverständlichen Formulierung in dem Brief von Kabel Deutschland wird aber nicht deutlich, ob sich nur der Preis automatisch erhöhen soll oder auch die Umstellung von "analog" auf "digital" automatisch geschieht.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer benachteiligen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland die eine solche automatische Vertragsumstellung erlauben, die Verbraucher in unangemessener Weise und sind damit unwirksam. Die Verbraucherzentrale Berlin hat aus diesem Grund das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, diese AGB nicht mehr zu verwenden. Damit wäre auch die automatische Vertragsumstellung und Preiserhöhung hinfällig.
Um etwaige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Kabel Deutschland-Kunden, wenn sie keinen digitalen Anschluss wünschen, der Umstellung widersprechen. Wegen dieses Widerspruches darf es dabei auch zu keiner außerordentlichen Kündigung zum 1. März seitens Kabel Deutschland kommen. Auch müsse weiter das analoge Programm geliefert werden. Kabel Deutschland hat aber die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung, das heißt zu einer Kündigung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen.
Diese Umstellung soll aber nach dem Willen von Kabel Deutschland nicht nur dann stattfinden, wenn der Kunde zu der Veränderung seine Zustimmung erklärt. Vielmehr muss er widersprechen, wenn er keine Vertragsumstellung wünscht. Aufgrund der missverständlichen Formulierung in dem Brief von Kabel Deutschland wird aber nicht deutlich, ob sich nur der Preis automatisch erhöhen soll oder auch die Umstellung von "analog" auf "digital" automatisch geschieht.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer benachteiligen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland die eine solche automatische Vertragsumstellung erlauben, die Verbraucher in unangemessener Weise und sind damit unwirksam. Die Verbraucherzentrale Berlin hat aus diesem Grund das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, diese AGB nicht mehr zu verwenden. Damit wäre auch die automatische Vertragsumstellung und Preiserhöhung hinfällig.
Um etwaige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Kabel Deutschland-Kunden, wenn sie keinen digitalen Anschluss wünschen, der Umstellung widersprechen. Wegen dieses Widerspruches darf es dabei auch zu keiner außerordentlichen Kündigung zum 1. März seitens Kabel Deutschland kommen. Auch müsse weiter das analoge Programm geliefert werden. Kabel Deutschland hat aber die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung, das heißt zu einer Kündigung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen.