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ATM-Bitstromzugang soll freigegeben werden
Um den Wettbewerb auf Europas DSL-Märkten zu verbessern, sollen die nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation den ATM-Bitstromzugang öffnen. Einen Entwurf für die entsprechende Regulierungsverfügung hat die Bundesnetzagentur jetzt der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt.
Der Entscheidungsentwurf sieht vor, die Deutsche Telekom AG (DT AG) dazu zu verpflichten, ihren Konkurrenten den ATM-Bitstromzugang zu öffnen. Als Auflagen sind der Zugang unter nicht-diskriminerenden Bedingungen, die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots vorgesehen. Die Preise sollen der nachträglichen Entgeltkontrolle unterworfen werden, so die Bundesnetzagentur.
Der ATM-Bitstromzugang dient der Bereitstellung von Hochleistungs-DSL-Anschlüssen. Indem die DSL-Anbieter dazu Zugang erhalten, können sie auf den nachgelagerten Endkundenmärkten mitt schnellen DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, mit der DT AG in Wettbewerb treten.
Damit soll der ATM-Bitstromzugang dem IP-Bitstromzugang folgen, der bereits im September letzten Jahres geöffnet worden ist. Letzterer wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und ermöglicht einfachere Angebote für den DSL-Massenmarkt. Der nun in Brüssel vorgelegte Entwurf komplettiert damit die Regulierungsmaßnahmen auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugang.
Die EU-Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Der Entscheidungsentwurf sieht vor, die Deutsche Telekom AG (DT AG) dazu zu verpflichten, ihren Konkurrenten den ATM-Bitstromzugang zu öffnen. Als Auflagen sind der Zugang unter nicht-diskriminerenden Bedingungen, die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots vorgesehen. Die Preise sollen der nachträglichen Entgeltkontrolle unterworfen werden, so die Bundesnetzagentur.
Der ATM-Bitstromzugang dient der Bereitstellung von Hochleistungs-DSL-Anschlüssen. Indem die DSL-Anbieter dazu Zugang erhalten, können sie auf den nachgelagerten Endkundenmärkten mitt schnellen DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, mit der DT AG in Wettbewerb treten.
Damit soll der ATM-Bitstromzugang dem IP-Bitstromzugang folgen, der bereits im September letzten Jahres geöffnet worden ist. Letzterer wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und ermöglicht einfachere Angebote für den DSL-Massenmarkt. Der nun in Brüssel vorgelegte Entwurf komplettiert damit die Regulierungsmaßnahmen auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugang.
Die EU-Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.