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iTunes: Nutzerbedingungen sollen verbessert werden
Verbraucherorganisationen aus Skandinavien, Frankreich und Deutschland haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in einem Rechtsstreit mit Apple verständigt. In den Verfahren geht es um verbraucherfreundliche Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa.
Zu den Kernforderungen der Verbraucherorganisationen an iTunes zählen neben der Interoperabilität bessere Vertragskonditionen für Verbraucher sowie verbraucherfreundliche Haftungsregeln.
"Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können," erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden, so die Forderung. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. Unter DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren zu verstehen, die ein Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erwarten die vier Organisationen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich iTunes das Recht vorbehält, die AGBs einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern. Auch bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf nutzerfreundlichen AGBs: "iTunes sollte die Klausel ändern, derzufolge die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird."
Zu den Kernforderungen der Verbraucherorganisationen an iTunes zählen neben der Interoperabilität bessere Vertragskonditionen für Verbraucher sowie verbraucherfreundliche Haftungsregeln.
"Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können," erklärten die vier Organisationen. Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die dies einschränken oder ausschließen seien unfair und sollten zurückgenommen werden, so die Forderung. iTunes wird aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu aushandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können. Unter DRM (Digital Rights Management) sind technische Barrieren zu verstehen, die ein Kopieren digitaler Inhalte beschränken oder unmöglich machen.
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erwarten die vier Organisationen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich iTunes das Recht vorbehält, die AGBs einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern. Auch bei den Haftungsregeln bestehen die Verbraucherorganisationen auf nutzerfreundlichen AGBs: "iTunes sollte die Klausel ändern, derzufolge die Haftung auch für schuldhaft verursachte Schäden der Verbraucher ausgeschlossen wird."