Versteckte Kostenpflicht auf Webseiten unwirksam

Versteckt sich auf einer Internetseite die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Das Amtsgericht München wies eine entsprechende Klage einer Betreiberin einer solchen Seite ab.

Auf einer Webseite bot die Klägerin bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

Die Richterin kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher der Seite zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.

Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Aktuelle News
Xiaomi stellt die Redmi Note 14 Serie vor

10.01.2025: Xiaomi kündigt den Marktstart der Redmi Note 14 Serie an. Die neueste Produktreihe umfasst fünf innovative ...weiter

Neue Xiaomi Smartphones für 2025: POCO X7 Serie

09.01.2025: POCO X7 Serie: Einzigartige Performance trifft auf markantes Design POCO erweitert seine X-Serie mit der ...weiter

Call by Call wird zum 31.12.2024 eingestellt

30.12.2024: Call by Call bzw. die Spar-Vorwahlen im Festnetz werden zum 31.12.24 eingestellt. Das hat auch Auswirkungen auf ...weiter

Lidl Connect: Bis zu 100 Prozent mehr Datenvolumen

23.12.2024: Die 5G-Prepaid-Tarif „Smart S“, „Smart M“ und „Smart L“ von Lidl Connect bieten ab dem 7. Januar ein bis zu 100 ...weiter

Neues klarmobil Sim Only Portfolio

16.12.2024: Ab sofort wechselt das Portfolio auf der klarmobil.de. Die Tarife sind im besten 5G D-Netz - und es ...weiter

Neues crash Tarife Portfolio im Top D-Netz

16.12.2024: Ab sofort startet ein neues Portfolio im Top D-Netz auf crash. Zusätzlich erhalten alle Kunden 1 ...weiter

Aktuelle Tarife von web.de und GMX

12.12.2024: Die Handytarife von web.de und GMX gibt es ab sofort wieder mit einem Freimonat. Alle vier Tarife wurden im ...weiter

congstar Winteraktion

08.12.2024: congstar Winteraktion Allnet Flats: D er Black Friday ist vorbei, congstar startet in den Winter mit ...weiter

weitere News