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0900-Nummern jetzt mit Ansagepflicht
Die Preisansage bei 0900er-Mehrwertdienstenummern muss spätestens 3 Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein. Es muss klar sein, dass es sich um den Preis handelt, der für Anrufe aus dem deutschen Festnetz gilt. Falls sich der Preis während des Telefonates ändert, muss dies wiederum rechtzeitig angekündigt werden.
So will es der neue Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST), der zum 1. März in Kraft trat. Der Verband erhofft sich dadurch mehr Sicherheit und Transparenz für Kunden und Unternehmen, die solche Nummern nutzen.
Katrin Ernst, Leiterin der Verhaltenskodex-Kommission des FST, sprach von einer "praxisnahen Lösung", um die Kundenkommunikation via 0900 "sicher und imagefreundlich" zu gestalten. Damit die Preisansagen fehlerfrei und zuverlässig funktionieren, sind sie Voraussetzung dafür, dass überhaupt für den Anruf kassiert werden kann: "Ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt besteht nur, wenn der Kunde vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung über den erhobenen Preis informiert wurde."
Für die Preisansagen sind die Verbindungsnetzbetreiber verantwortlich. Damit, so hofft Ernst, werde "die vorhandene Marktpraxis optimiert, so dass die marktbeteiligten FST-Unternehmen selbst aktiv dazu beitragen, eventuell vorhandene Fehlerquellen bei der Einrichtung der kostenfreien Preisansage für den Endverbraucher weitestgehend zu minimieren."
Der FST-Verhaltenskodex ist öffentlich zugänglich unter www.fst-ev.org.
So will es der neue Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST), der zum 1. März in Kraft trat. Der Verband erhofft sich dadurch mehr Sicherheit und Transparenz für Kunden und Unternehmen, die solche Nummern nutzen.
Katrin Ernst, Leiterin der Verhaltenskodex-Kommission des FST, sprach von einer "praxisnahen Lösung", um die Kundenkommunikation via 0900 "sicher und imagefreundlich" zu gestalten. Damit die Preisansagen fehlerfrei und zuverlässig funktionieren, sind sie Voraussetzung dafür, dass überhaupt für den Anruf kassiert werden kann: "Ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt besteht nur, wenn der Kunde vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung über den erhobenen Preis informiert wurde."
Für die Preisansagen sind die Verbindungsnetzbetreiber verantwortlich. Damit, so hofft Ernst, werde "die vorhandene Marktpraxis optimiert, so dass die marktbeteiligten FST-Unternehmen selbst aktiv dazu beitragen, eventuell vorhandene Fehlerquellen bei der Einrichtung der kostenfreien Preisansage für den Endverbraucher weitestgehend zu minimieren."
Der FST-Verhaltenskodex ist öffentlich zugänglich unter www.fst-ev.org.