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DT AG muss ATM-Bitstromzugang öffnen
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat der Deutschen Telekom AG (DT AG) die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben und die Entscheidung zugleich in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Verfügung sei Teil der Wettbewerbsförderung mit dem Ziel, die Breitbandpenetration und Breitbandnutzung in Deutschland zu erhöhen, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
In der Regulierungsverfügung wird die DT AG dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten zu nicht-diskriminierenden Bedingungen Zugang zum Netz auf ATM-Ebene zu gewähren. Dafür soll die DT AG zunächst ein Standardangebot veröffentlichen. Auch muss sie in diesem Bereich eine getrennte Rechnungsführung einführen.
Die Entgelte werden nachträglich kontrolliert und nicht vorab genehmigt, so die Bundensnetzagentur weiter. Er gehe davon aus, "dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", sagte Kurth und kündigte an, die Behörde werde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige xDSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Die DT AG wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.
In der Regulierungsverfügung wird die DT AG dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten zu nicht-diskriminierenden Bedingungen Zugang zum Netz auf ATM-Ebene zu gewähren. Dafür soll die DT AG zunächst ein Standardangebot veröffentlichen. Auch muss sie in diesem Bereich eine getrennte Rechnungsführung einführen.
Die Entgelte werden nachträglich kontrolliert und nicht vorab genehmigt, so die Bundensnetzagentur weiter. Er gehe davon aus, "dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", sagte Kurth und kündigte an, die Behörde werde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige xDSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Die DT AG wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.