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Netzagentur schaltet Nummern wegen Fax-Spam ab
Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und gleichzeitig ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Durch viele Hundert Beschwerden von Verbrauchern, die unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen & Recht" sowie "Job & Karriere" in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um mehrere (0)900er Rufnummern. Im Einzelnen wurden folgende Rufnummern beworben:
(0)900 5 102718
(0)900 5 102720
(0)900 5 102721
(0)900 5 102722
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Spam erfolgt über verschiedene Telekommunikationsmedien, z. B. Telefax, E-Mail oder SMS.
Ein Vorgehen gegen Spam kommt gemäß § 67 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Bundesnetzagentur nur in Betracht, wenn eine Rufnummer beworben wird. Diese Rufnummer wird benötigt, um den Fall recherchieren zu können. Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z. B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis und ist die Beweislage über den Rufnummernmissbrauch gesichert, kann sie Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechenden Rufnummern geschaltet sind, ergreifen, wie z. B. Abschaltung der Rufnummern. Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können sich unter folgender Adresse an die Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67433 Neustadt
Fax: 06321 934-111
E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de
(0)900 5 102718
(0)900 5 102720
(0)900 5 102721
(0)900 5 102722
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Spam erfolgt über verschiedene Telekommunikationsmedien, z. B. Telefax, E-Mail oder SMS.
Ein Vorgehen gegen Spam kommt gemäß § 67 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Bundesnetzagentur nur in Betracht, wenn eine Rufnummer beworben wird. Diese Rufnummer wird benötigt, um den Fall recherchieren zu können. Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z. B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis und ist die Beweislage über den Rufnummernmissbrauch gesichert, kann sie Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechenden Rufnummern geschaltet sind, ergreifen, wie z. B. Abschaltung der Rufnummern. Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können sich unter folgender Adresse an die Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67433 Neustadt
Fax: 06321 934-111
E-Mail: rufnummernspam@bnetza.de