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BNetzA jetzt Mitglied im Anti-Spam-Bündnis
Die Bundesnetzagentur ist jetzt dem Aktionsbündnis gegen Spam beigetreten. Das Anti-Spam-Bündnis besteht aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und jetzt auch der Bundesnetzagentur. Ziel des Bündnisses ist zum einen, sich gegenseitig über Beschwerdefälle zu informieren. Zum anderen soll die gemeinsame Rechtsverfolgung weiter verbessert und verstärkt werden.
"Dieses Bündnis hat eine Signalwirkung für Spammer, die sich einem breiten Gegner mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten gegenübersehen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Unterzeichnung des Anti-Spam-Bündnisses. Im Rahmen des erweiterten Aktionsbündnisses kann Spam jetzt sowohl mit den Mitteln des allgemeinen Zivilrechts bzw. des Wettbewerbsrechts als auch - im Fall von Rufnummern-Spam - mit verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten bekämpft werden.
"Auf der einen Seite können die am Bündnis Beteiligten also sowohl strafbewehrte Unterlassungserklärungen abfordern und Verstöße gerichtlich durchsetzen als auch gleichzeitig Schadensersatzforderungen stellen und Gewinnabschöpfungen vornehmen. Auf der anderen Seite kann das Aktionsbündnis nun durch die Bundesnetzagentur mit Hilfe des Verwaltungsrechts rechtswidrig genutzte Rufnummern abschalten lassen oder entziehen. Darüber hinaus kann ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen werden, um die finanziellen Vorteile rechtswidriger Werbung über hochtarifierte Rufnummern zunichte zu machen", erläuterte Kurth das gemeinsame Vorgehen. Schließlich hat die Bundesnetzagentur noch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen hoheitliche Anordnungen Zwangsgelder und Bußgelder zu erlassen.
"Dieses Bündnis hat eine Signalwirkung für Spammer, die sich einem breiten Gegner mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten gegenübersehen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Unterzeichnung des Anti-Spam-Bündnisses. Im Rahmen des erweiterten Aktionsbündnisses kann Spam jetzt sowohl mit den Mitteln des allgemeinen Zivilrechts bzw. des Wettbewerbsrechts als auch - im Fall von Rufnummern-Spam - mit verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten bekämpft werden.
"Auf der einen Seite können die am Bündnis Beteiligten also sowohl strafbewehrte Unterlassungserklärungen abfordern und Verstöße gerichtlich durchsetzen als auch gleichzeitig Schadensersatzforderungen stellen und Gewinnabschöpfungen vornehmen. Auf der anderen Seite kann das Aktionsbündnis nun durch die Bundesnetzagentur mit Hilfe des Verwaltungsrechts rechtswidrig genutzte Rufnummern abschalten lassen oder entziehen. Darüber hinaus kann ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot erlassen werden, um die finanziellen Vorteile rechtswidriger Werbung über hochtarifierte Rufnummern zunichte zu machen", erläuterte Kurth das gemeinsame Vorgehen. Schließlich hat die Bundesnetzagentur noch die Möglichkeit, bei Verstößen gegen hoheitliche Anordnungen Zwangsgelder und Bußgelder zu erlassen.