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eco fordert Moratorium für Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hat neue Kririk auf sich gezogen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco, hat empört auf die Verkürzung der Frist reagiert, die der Interbranche für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bleibt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf will die Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 einführen. Ursprünglich hatte es geheißen, die Speicherung der Internetdaten müsse erst ab März 2009 erfolgen.
Die Bundesregierung plante nach Angaben des eco ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Während die Telekommunikationsdaten schon ab 2008 auf Vorrat gespeichert werden müssen, sollte dies für die Internetbranche erst ab März 2009 gelten. Bei den Verhandlungen um die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie hatte die Bundesregierung noch erfolgreich auf dieser verlängerten Umsetzungsfrist bestanden.
Klaus Landefeld, der Vorstand "Infrastruktur und Netze" des eco, erklärte hierzu: "Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann."
Er erläuterte weiter, es gehe nicht nur um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssten neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachten. Zum Teil seien Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat, und bislang gebe es noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen.
Dazu komme, gegen die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. eco äußerte zudem Zweifel, ob die geplante Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar sei. Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht seien von verschiedenen Seiten bereits angekündigt worden. Der Verband fordert deshalb ein Moratorium, bis die Gerichte entschieden haben.
Die Bundesregierung plante nach Angaben des eco ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Während die Telekommunikationsdaten schon ab 2008 auf Vorrat gespeichert werden müssen, sollte dies für die Internetbranche erst ab März 2009 gelten. Bei den Verhandlungen um die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie hatte die Bundesregierung noch erfolgreich auf dieser verlängerten Umsetzungsfrist bestanden.
Klaus Landefeld, der Vorstand "Infrastruktur und Netze" des eco, erklärte hierzu: "Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann."
Er erläuterte weiter, es gehe nicht nur um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssten neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachten. Zum Teil seien Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat, und bislang gebe es noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen.
Dazu komme, gegen die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. eco äußerte zudem Zweifel, ob die geplante Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar sei. Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht seien von verschiedenen Seiten bereits angekündigt worden. Der Verband fordert deshalb ein Moratorium, bis die Gerichte entschieden haben.