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M-net reagiert mit einstweiliger Verfügung
Mit dem erfolgreichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG (DT AG) hat der bayerische Telekommunikationsanbieter M-net auf eine seit Tagen nicht behobene Störungsmeldung reagiert. M-net griff auf dieses Druckmittel zurück, um eine dringend erforderliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL) einer M-net-Kundin nach tagelanger Verzögerung auf richterlichen Beschluss hin durchzusetzen.
Mit dieser Vorgehensweise nehme der ehemalige Monopolist in Kauf, dass die Kunden anderer Anbieter Störungen, die durch die DT AG begründet sind, als Verschulden des Anbieters wahrnehmen, so die Aussage von M-net.
Die M-net-Kundin musste aufgrund eines schweren Krankheitsfalles innerhalb der Familie in ständigem telefonischem Kontakt zum ortsansässigen Krankenhaus stehen. Die DT AG nannte allerdings auch drei Tage nach der Störungsmeldung und mehrerer Hinweise bezüglich der Dringlichkeit keinen Termin für die voraussichtliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL). Erst nach dem richterlichen Beschluss und einer weiteren zeitlichen Verzögerung setzte der technische Kundendienst der DT AG die Leitung wieder instand.
Mit dieser Vorgehensweise nehme der ehemalige Monopolist in Kauf, dass die Kunden anderer Anbieter Störungen, die durch die DT AG begründet sind, als Verschulden des Anbieters wahrnehmen, so die Aussage von M-net.
Die M-net-Kundin musste aufgrund eines schweren Krankheitsfalles innerhalb der Familie in ständigem telefonischem Kontakt zum ortsansässigen Krankenhaus stehen. Die DT AG nannte allerdings auch drei Tage nach der Störungsmeldung und mehrerer Hinweise bezüglich der Dringlichkeit keinen Termin für die voraussichtliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL). Erst nach dem richterlichen Beschluss und einer weiteren zeitlichen Verzögerung setzte der technische Kundendienst der DT AG die Leitung wieder instand.