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EU-Roaming-Verordnung noch diesen Sommer
Das Europäische Parlament hat Höchstpreise für EU-weites Roaming beschlossen. Damit sind bald die Roaming-Entgelte für im Ausland ausgehende Anrufe auf 49 Cent, für im Ausland eingehende Anrufe auf 24 Cent und für Großkunden auf 30 Cent begrenzt. Die Mehrwertsteuer ist in diesen Preisen noch nicht enthalten. Diese Höchstpreise (auch „Eurotarif“ genannt) werden 2008 und 2009 um je zwei bis drei Cent weiter gesenkt.
Die EU-Kommission begründete den Schritt damit, trotz wiederholter Aufrufe an die Mobilfunkbetreiber, ihre Preispolitik zu ändern, sei die Handybenutzung in anderen EU-Ländern nach wie vor viermal so teuer wie im Inland. Die Roamingverordnung wird Mitte Juni in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft treten. Sie begrenzt sowohl die zwischen den Mobilfunkbetreibern berechneten Roamingentgelte als auch die Endverbraucherpreise.
Mit großer Mehrheit nahm das Parlament die EU-Verordnung an, die von der Europäischen Kommission im Juli 2006 vorgeschlagen und letzte Woche auch vom EU-Rat gebilligt wurde. Der Rat der EU-Minister für Telekommunikation muss ihr noch zustimmen, was er voraussichtlich am 7. Juni tun wird. Sie wird nun in Kraft treten, bevor die EU-Bürger ihren Sommerurlaub antreten.
Die Kommission hofft, mit dieser Entscheidung werde die internationale Handynutzung einen Wachstumsschub bekommen. Nach der Eurobarometer-Umfrage zum Roaming vom letzten November benutzen 81 Prozent der Europäer ihr Handy im Ausland hauptsächlich wegen der hohen Kosten nicht. Fast zwei Drittel würden dagegen ihr Mobiltelefon im Ausland öfter verwenden, wenn die Kosten niedriger wären.
Die EU-Kommission begründete den Schritt damit, trotz wiederholter Aufrufe an die Mobilfunkbetreiber, ihre Preispolitik zu ändern, sei die Handybenutzung in anderen EU-Ländern nach wie vor viermal so teuer wie im Inland. Die Roamingverordnung wird Mitte Juni in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft treten. Sie begrenzt sowohl die zwischen den Mobilfunkbetreibern berechneten Roamingentgelte als auch die Endverbraucherpreise.
Mit großer Mehrheit nahm das Parlament die EU-Verordnung an, die von der Europäischen Kommission im Juli 2006 vorgeschlagen und letzte Woche auch vom EU-Rat gebilligt wurde. Der Rat der EU-Minister für Telekommunikation muss ihr noch zustimmen, was er voraussichtlich am 7. Juni tun wird. Sie wird nun in Kraft treten, bevor die EU-Bürger ihren Sommerurlaub antreten.
Die Kommission hofft, mit dieser Entscheidung werde die internationale Handynutzung einen Wachstumsschub bekommen. Nach der Eurobarometer-Umfrage zum Roaming vom letzten November benutzen 81 Prozent der Europäer ihr Handy im Ausland hauptsächlich wegen der hohen Kosten nicht. Fast zwei Drittel würden dagegen ihr Mobiltelefon im Ausland öfter verwenden, wenn die Kosten niedriger wären.