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EU-Ministerrat billigt Obergrenze für Roaming-Tarife
Heute hat der Ministerrat der Europäischen Union der Senkung der Roaming-Gebühren zugestimmt. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Obergrenzen für Telefonate im Ausland nichts mehr im Wege. Vor dem Ministerrat hatte bereits das EU-Parlament die neuen Roamingtarife gebilligt.
Nach dem Beschluss dürfen abgehende Gespräche vom Handy im Ausland maximal 49 Cent netto pro Minute kosten. Für ankommende Gespräche dürfen die Netzbetreiber ihren Kunden maximal 24 Cent netto pro Minute berechnen. Zu diesen Preisen muss noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer gerechnet werden.
Die neuen Preise treten nach dem Verkünden der Verordnung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verkündung ist für Ende Juni geplant. Danach haben die Mobilfunkunternehmen einen Monat Zeit, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Wer sich nicht aktiv für den neuen EU-Tarif entscheidet, wird spätestens im Oktober auf die neuen Konditionen umgestellt.
Zu beachten ist, dass diese Regelung nur für Länder der EU gilt. Für andere Staaten gilt diese Obergrenze für Roaminggebühren nicht.
Nach dem Beschluss dürfen abgehende Gespräche vom Handy im Ausland maximal 49 Cent netto pro Minute kosten. Für ankommende Gespräche dürfen die Netzbetreiber ihren Kunden maximal 24 Cent netto pro Minute berechnen. Zu diesen Preisen muss noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer gerechnet werden.
Die neuen Preise treten nach dem Verkünden der Verordnung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verkündung ist für Ende Juni geplant. Danach haben die Mobilfunkunternehmen einen Monat Zeit, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Wer sich nicht aktiv für den neuen EU-Tarif entscheidet, wird spätestens im Oktober auf die neuen Konditionen umgestellt.
Zu beachten ist, dass diese Regelung nur für Länder der EU gilt. Für andere Staaten gilt diese Obergrenze für Roaminggebühren nicht.