100%
0%
TELE 2 muss wegen Telefonwerbung Bußgeld zahlen
Der Telekommunikationsanbieter TELE2 muss wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Das teilte die Verbraucherzentrale Bayern mit, die dieses Urteil erwirkt hat.
Bereits im Februar 2007 hatte das Landgericht Düsseldorf die Firma dazu verurteilt, Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung künftig zu unterlassen. Dennoch erhielt die Verbraucherzentrale Bayern weiter entsprechende Verbraucherbeschwerden. Deshalb zog sie erneut vor Gericht, diesmal wegen permanenter Missachtung des Urteils vom Februar.
Nach wie vor bitten die Verbraucherschützer um Hinweise, ob TELE2 weiterhin unerwünschte Werbeanrufe tätigt. Wer auch jetzt noch ohne vorheriges Einverständnis von dem Anbieter angerufen wird, kann dies der Verbraucherzentrale Bayern melden.
Bereits im Februar 2007 hatte das Landgericht Düsseldorf die Firma dazu verurteilt, Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung künftig zu unterlassen. Dennoch erhielt die Verbraucherzentrale Bayern weiter entsprechende Verbraucherbeschwerden. Deshalb zog sie erneut vor Gericht, diesmal wegen permanenter Missachtung des Urteils vom Februar.
Nach wie vor bitten die Verbraucherschützer um Hinweise, ob TELE2 weiterhin unerwünschte Werbeanrufe tätigt. Wer auch jetzt noch ohne vorheriges Einverständnis von dem Anbieter angerufen wird, kann dies der Verbraucherzentrale Bayern melden.