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Haustür statt Telefon: Werbeoffensive der TK-Anbieter

Seit gegen unerlaubte Telefonwerbung zunehmend erfolgreich vorgegangen wird, haben die Telefon-Firmen eine gute alte Methode der Kundenfängerei wieder entdeckt: Vertreterbesuch an der Haustür und in der Fußgängerzone. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FASZ) zufolge werden auch hier regelmäßig Menschen Verträge aufgeschwatzt oder untergeschoben, die gar keine abschließen wollten.

Eine beliebte Masche: Die Vertreter geben sich als Angestellte der Deutschen Telekom AG aus. Verlangt man, sie sollen ihren Mitarbeiterausweis zeigen, sind sie in der Regel sehr schnell verschwunden – Verbraucher sollten deshalb bei jeder Art von Hausbesuch zunächst den Ausweis verlangen und genau anschauen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh). Gegen den ungebetenen Besuch hilft ein Schild "Für Vertreter verboten" an der Türklingel, empfiehlt Edda Castello, Rechtsexpertin der vzhh. Grundsätzlich ist unerwünschte Haustürwerbung – im Gegensatz zu der am Telefon - nämlich nicht verboten.

Unseriöse Werber erkennt man auch daran, dass sie nebulöse oder missverständliche Angaben machen, wenn sie ihre Produkte vorstellen. Wer Ihnen einen "Sozialanschluss", eine "Tarifsenkung" oder ein nur kurzfristig bestellbares Super-Sonderangebot verkaufen will, macht sich zumindest verdächtig. Sind Sie an den Angeboten interessiert, nehmen Sie das Info-Material an, aber unterschreiben Sie nichts, auch wenn versprochen wird, damit fordere man nur weitere Informationen an. Noch besser: sich in Ruhe im Internet informieren, wenn man den Telefon- oder Internetanbieter wechseln will.

Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von Fällen, wo die Interessierten schon für die "unverbindlichen Informationen" einen Zettel unterschreiben sollen. "Sie glauben, damit würden sie Informationen anfordern oder an einem Gewinnspiel teilnehmen. Aber tatsächlich unterschreiben sie ein Vertragsformular.", so die Verbraucherschützerin gegenüber der FASZ. Einen Durchschlag des Formulars bekommen sie nicht. So weiß man weder, was man da eigentlich bestellt hat, noch hat man die Möglichkeit, den Auftrag zu widerrufen.
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