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Rheinland-Pfalz will gegen Telefonwerbung vorgehen
Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium will verstärkt gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert Verbraucherschutzministerin Margit Conrad ein Sonderkündigungsrecht oder ein erweitertes Widerrufsrecht für solche Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommen sind. Zur Verbraucherschutzministerkonferenz am 13./14. September in Baden-Baden wird Rheinland-Pfalz diesen Vorschlag einbringen.
"Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter Gewinne einfahren. Wir müssen die ausufernde unerwünschte und wettbewerbswidrige Werbung unattraktiv machen", fordert Margit Conrad und erläutert den rheinland-pfälzischen Vorschlag: "Schon jetzt können am Telefon abgeschlossene Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wir wollen eine Besserstellung erreichen: dass durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser geschützt werden."
Nach geltendem Recht stellt Telefonwerbung ohne die Einwilligung des Kunden eine unzumutbare Belästigung dar und verstößt so gegen das Wettbewerbsrecht. Das Bundesjustizministerium hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung angekündigt, die die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad unterstützt. Unerwünschte Werbeanrufe sollen mit einem Bußgeld belegt und die Unterdrückung der Rufnummer bei gewerblichen Anrufen soll verboten werden.
"Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter Gewinne einfahren. Wir müssen die ausufernde unerwünschte und wettbewerbswidrige Werbung unattraktiv machen", fordert Margit Conrad und erläutert den rheinland-pfälzischen Vorschlag: "Schon jetzt können am Telefon abgeschlossene Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wir wollen eine Besserstellung erreichen: dass durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser geschützt werden."
Nach geltendem Recht stellt Telefonwerbung ohne die Einwilligung des Kunden eine unzumutbare Belästigung dar und verstößt so gegen das Wettbewerbsrecht. Das Bundesjustizministerium hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung angekündigt, die die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad unterstützt. Unerwünschte Werbeanrufe sollen mit einem Bußgeld belegt und die Unterdrückung der Rufnummer bei gewerblichen Anrufen soll verboten werden.