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Internet-TV noch nicht rechtlich geregelt

Das Fernsehen übers Internet (IPTV) steht vor einer rechtlichen Hürde: Es ist noch nicht definiert. Ist es Rundfunk oder ein Telemedium? Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob IPTV-Anbieter der Rundfunkzulassungspflicht unterliegen oder nicht. Dazu kommen urheberrechtliche Fragen, etwa wenn Sendungen doppelt ausgestrahlt werden.

Einer Studie der Berater Goetzpartners zufolge erfüllt IPTV die für den Rundfunkbegriff wesentlichen Kriterien; Anbieter werden also voraussichtlich eine Rundfunklizenz benötigen. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD), der die Studie vorliegt. Bevor aber diese Fragen nicht geklärt sind, bleibt die Massenverbreitung von IPTV Zukunftsmusik, so die Autoren.

Wenn IPTV mit zunehmender Reichweite und Breitenwirkung an Bedeutung gewinnt, so erfüllt es damit wichtige Kriterien für die juristische Definition von "Rundfunk". Damit hätte vor allem die Deutsche Telekom AG (DT AG) Probleme. Denn die Anteile, die der Bund noch immer an ihr hält, könnten eine mangelnde Staatsferne implizieren – welche das Medienrecht für Rundfunkunternehmen zwingend vorsieht.

Zweitens vermarktet die DT AG bereits IPTV-Angebote. Die Online-Übertragung der Bundesliga zum Beispiel, welche ihr die Partnerschaft mit Premiere ermöglicht, geschieht als "Telemedium". Das müsste mit einer Neueinstufung als Rundfunkangebot anders werden. Auch andere Anbieter von schnellen Internetanschlüssen - wie Hansenet oder die TV-Kabelnetzbetreiber – stünden mit ihren IPTV-Plänen vor dem gleichen Problem.

Sind diese Schwierigkeiten einmal geklärt, wird sich IPTV zum Massenphänomen entwickeln, sind die Autoren der Studie überzeugt. Sie sehen voraus, bis 2015 werde es voraussichtlich 30 bis 50 Prozent der TV-Nutzung ausmachen. Doch: "Trotz des eintretenden Erfolges wird das klassische TV weiterhin die Nummer Eins der Fernsehnutzung bleiben", so die Autoren.
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