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VATM fordert mehr Geld für Telefonüberwachung
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat höhere Entschädigungszahlungen für die richterlich angeordnete Telefonüberwachung gefordert. Für diese Maßnahmen müssen die Unternehmen Systeme zur Ermittlung laufender Verkehrsdaten einrichten und diese Daten an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Dafür gibt es bisher 17 Euro – nach Angaben des VATM fallen aber tatsächliche Kosten von durchschnittlich 60 Euro an.
Dieser Wert ist das Ergebnis einer Umfrage unter den knapp 60 VATM-Mitgliedern. Bei besonderen Anforderungen, etwa wenn das betroffene Unternehmen einen Zielwahlsuchlauf einrichten muss, wird es noch teurer. Der Zielwahlsuchlauf ermöglicht es, die von der überwachten Person gewählten Rufnummern zu recherchieren. In diesen Zahlen seien die anteiligen Kosten für die dafür vorzuhaltenden Systeme noch nicht berücksichtigt, so der VATM. Zum Teil würden aber Server oder Software ausschließlich zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen angeschafft, besonders wegen der ab nächstem Jahr vorgeschriebenen Vorratsdatenspeicherung.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Überwachungsanfragen. Letztes Jahr wurden "deutlich über 40.000" Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Das binde "erhebliche technologische und personelle Ressourcen“ und belaste insbesondere kleinere Anbieter "beträchtlich", beklagt der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Im europäischen Ausland gebe es bereits seit Jahren viel bessere Entschädigungsregeln.
Der VATM verlangt Entschädigungen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, die den Unternehmen durch die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen entstehen. Dazu gehörten auch die Investitionskosten. Während für die Betriebskosten der unterschiedlichen Maßnahmen pauschalierte Entschädigungsbeträge gezahlt werden könnten, sollten wegen der Überwachung anfallende Investitionen anteilig in die Entschädigung einbezogen werden.
Die Bundesregierung will die Entschädigungszahlungen neu regeln; auf eine Erhöhung hat sie sich jedoch noch nicht verständigt. Der VATM hofft aber, auf den Prozess einwirken zu können – er ist zu einem "Rundem Tisch" zum Thema eingeladen, wo sich Wirtschafts- und Rechtsexperten der Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über das Thema verständigen wollen. Zum 1. Januar 2008 könnte die neue Entschädigungsregelung schon in Kraft treten.
Dieser Wert ist das Ergebnis einer Umfrage unter den knapp 60 VATM-Mitgliedern. Bei besonderen Anforderungen, etwa wenn das betroffene Unternehmen einen Zielwahlsuchlauf einrichten muss, wird es noch teurer. Der Zielwahlsuchlauf ermöglicht es, die von der überwachten Person gewählten Rufnummern zu recherchieren. In diesen Zahlen seien die anteiligen Kosten für die dafür vorzuhaltenden Systeme noch nicht berücksichtigt, so der VATM. Zum Teil würden aber Server oder Software ausschließlich zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen angeschafft, besonders wegen der ab nächstem Jahr vorgeschriebenen Vorratsdatenspeicherung.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Überwachungsanfragen. Letztes Jahr wurden "deutlich über 40.000" Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Das binde "erhebliche technologische und personelle Ressourcen“ und belaste insbesondere kleinere Anbieter "beträchtlich", beklagt der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Im europäischen Ausland gebe es bereits seit Jahren viel bessere Entschädigungsregeln.
Der VATM verlangt Entschädigungen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, die den Unternehmen durch die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen entstehen. Dazu gehörten auch die Investitionskosten. Während für die Betriebskosten der unterschiedlichen Maßnahmen pauschalierte Entschädigungsbeträge gezahlt werden könnten, sollten wegen der Überwachung anfallende Investitionen anteilig in die Entschädigung einbezogen werden.
Die Bundesregierung will die Entschädigungszahlungen neu regeln; auf eine Erhöhung hat sie sich jedoch noch nicht verständigt. Der VATM hofft aber, auf den Prozess einwirken zu können – er ist zu einem "Rundem Tisch" zum Thema eingeladen, wo sich Wirtschafts- und Rechtsexperten der Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über das Thema verständigen wollen. Zum 1. Januar 2008 könnte die neue Entschädigungsregelung schon in Kraft treten.