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Schärfere Regelungen bei unlauterer Telefonwerbung
Ab Mitte 2008 sollen verschärfte rechtliche Regelungen Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Höhere Bußgelder bei Verstößen, ein verlängertes Widerrufsrecht und ein Verbot der Rufnummernunterdrückung seitens der Werber sind die Gesetzesvorschläge der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Politiker und Verbraucherschützer stimmen den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zwar zu, fordern aber noch weitergehende Maßnahmen. Strittig ist vor allem die Frage, ob Verträge, die durch unerlaubte Anrufe zustande kommen, sofort gültig sind. Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) fordert daher die schriftliche Bestätigung durch den Angerufenen, so ein Bericht der Onlineausgabe des ZDF.
Die Bundesjustizministerin spricht sich gegen eine solche Regelung aus. Sie möchte den Bürgern stattdessen ein erweitertes Widerrufsrecht einräumen. Es soll anders als derzeit auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für Lotto- und Wettdienste gelten. Neben Telekom-Verträgen seien dies die Bereiche, „in denen am häufigsten unlautere Werbeanrufe stattfinden“, wird Zypries in der „Berliner Zeitung“ zitiert. Die Frist für einen Widerruf beträgt bei Zeitungs-Abos zwei Wochen, bei Dienstleistungen wie Lotto-Dauerscheinen einen Monat, so die Tageszeitung. Zudem will die Ministerin den Firmen verbieten ihre Rufnummer zu unterdrücken um Verstöße leichter ahnden zu können. Verstöße sollen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Bisherige Abmahnungen und Bußgelder bei Klage gegen unerwünschte Telefonwerbung zeigten laut ZDF-Online jedoch nur mäßigen Erfolg.
Auf der derzeitigen Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern in Baden-Baden steht das Thema daher ganz oben auf der Tagesordnung. Ein neues Gesetz soll Mitte 2008 in Kraft treten.
Politiker und Verbraucherschützer stimmen den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zwar zu, fordern aber noch weitergehende Maßnahmen. Strittig ist vor allem die Frage, ob Verträge, die durch unerlaubte Anrufe zustande kommen, sofort gültig sind. Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) fordert daher die schriftliche Bestätigung durch den Angerufenen, so ein Bericht der Onlineausgabe des ZDF.
Die Bundesjustizministerin spricht sich gegen eine solche Regelung aus. Sie möchte den Bürgern stattdessen ein erweitertes Widerrufsrecht einräumen. Es soll anders als derzeit auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für Lotto- und Wettdienste gelten. Neben Telekom-Verträgen seien dies die Bereiche, „in denen am häufigsten unlautere Werbeanrufe stattfinden“, wird Zypries in der „Berliner Zeitung“ zitiert. Die Frist für einen Widerruf beträgt bei Zeitungs-Abos zwei Wochen, bei Dienstleistungen wie Lotto-Dauerscheinen einen Monat, so die Tageszeitung. Zudem will die Ministerin den Firmen verbieten ihre Rufnummer zu unterdrücken um Verstöße leichter ahnden zu können. Verstöße sollen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Bisherige Abmahnungen und Bußgelder bei Klage gegen unerwünschte Telefonwerbung zeigten laut ZDF-Online jedoch nur mäßigen Erfolg.
Auf der derzeitigen Konferenz der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern in Baden-Baden steht das Thema daher ganz oben auf der Tagesordnung. Ein neues Gesetz soll Mitte 2008 in Kraft treten.