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Bundeskartellamt will DVB-H-Kooperation genehmigen
Das Bundeskartellamt will die Kooperation von T-Mobile, Vodafone und O2 beim Handy-TV voraussichtlich genehmigen. Allerdings verlangt die Behörde Verpflichtungszusagen, die die Netzbetreiber aber bereits selbst in Aussicht gestellt haben. Die angebotenen Zusagen beinhalten im wesentlichen folgende
Punkte:
T-Mobile, Vodafone und O2 wollen im Rahmen des beabsichtigten DVB-H-Plattformbetriebs gemeinsam die technischen Leistungen für das Handy-TV erbringen und Programminhalte für mobiles Fernsehen gemeinsam einkaufen. Die Kooperation führt nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen. Jedoch könnten diese Bedenken durch die Abgabe der angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt werden, so das Kartellamt. Fusionskontrollrechtlich war das Vorhaben bereits am 13. August 2007 freigegeben worden.
Die beteiligten Unternehmen und Beigeladenen haben nunmehr bis Anfang Oktober 2007 Gelegenheit, sich zur Mitteilung des Bundeskartellamtes zu äußern. Dieses beabsichtigt, die Zusagen durch Entscheidung für verbindlich zu erklären.
- (Zwangs-)Koppelungen von DVB-H-Angeboten und Fernseh-/Videoangeboten über Mobilfunk (z.B. UMTS) dürfen nicht durchgeführt werden,
- die Kunden der Plattform sind hinsichtlich der Auswahl der Programme und Programmpakete frei, soweit keine verbindlichen medienrechtlichen Vorgaben bestehen,
- der „Electronic Service Guide“ (ESG), ein elektronischer Programmführer, wird nur für die Basis-Daten gemeinsam betrieben,
- DVB-H-Endgeräte müssen auch Empfänger für andere Mobil-TV-Standards (z.B. DMB) enthalten dürfen,
- der DVB-H-Empfang muss auch auf anderen Endgeräten als Mobiltelefonen ermöglicht werden, eine Zwangskoppelung mit Mobilfunkverträgen oder Pre-Paid-Guthaben findet nicht statt,
- die Endgerätespezifikationen der Plattform sind beim Bundeskartellamt auf Anforderung vorzulegen.
T-Mobile, Vodafone und O2 wollen im Rahmen des beabsichtigten DVB-H-Plattformbetriebs gemeinsam die technischen Leistungen für das Handy-TV erbringen und Programminhalte für mobiles Fernsehen gemeinsam einkaufen. Die Kooperation führt nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen. Jedoch könnten diese Bedenken durch die Abgabe der angebotenen Verpflichtungszusagen ausgeräumt werden, so das Kartellamt. Fusionskontrollrechtlich war das Vorhaben bereits am 13. August 2007 freigegeben worden.
Die beteiligten Unternehmen und Beigeladenen haben nunmehr bis Anfang Oktober 2007 Gelegenheit, sich zur Mitteilung des Bundeskartellamtes zu äußern. Dieses beabsichtigt, die Zusagen durch Entscheidung für verbindlich zu erklären.