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Dt. Telekom: T-Online muß Gebühren getrennt ausweisen
Die Telekom muß auch künftig auf ihren Rechnungen die Gebühren für den Online-Dienst T-Online getrennt von den Telefongebühren ausweisen. Dies entschied das Hamburger Landgericht, indem einem Eilantrag des Konkurrenten AOL (Bertelsmann) stattgegeben wurde.
Hintergrund hierzu ist die Absicht der Deutschen Telekom ab 1. April ein gebündeltes Preisangebot ohne getrennte Gebühren für Nutzung und Verbindung zu unterbreiten. AOL vermutet, daß dabei der Online-Dienst aus dem Telefongeschäft subventioniert werden sollte. Das Gericht hatte allerdings nichts gegen die neue Gebühr von 6 Pf/min einzuwenden. Nutzungs- und Verbindungsgebühren sollen lediglich getrennt dargestellt werden.
AOL hat aber diesbezüglich auch eine Klage bei der EU eingereicht, so daß weitere Entscheidungen abzuwarten sind.
Hintergrund hierzu ist die Absicht der Deutschen Telekom ab 1. April ein gebündeltes Preisangebot ohne getrennte Gebühren für Nutzung und Verbindung zu unterbreiten. AOL vermutet, daß dabei der Online-Dienst aus dem Telefongeschäft subventioniert werden sollte. Das Gericht hatte allerdings nichts gegen die neue Gebühr von 6 Pf/min einzuwenden. Nutzungs- und Verbindungsgebühren sollen lediglich getrennt dargestellt werden.
AOL hat aber diesbezüglich auch eine Klage bei der EU eingereicht, so daß weitere Entscheidungen abzuwarten sind.