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Verbraucherzentrale klagt gegen o2
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert von o2, das Mobilfunkunternehmen solle seinen Kunden die durch eine falsche DM/Euro-Umrechnung erzielten Mehreinnahmen rückerstatten. "Es könnte um einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe gehen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale.
Dass o2 - vormals VIAG-Interkom – bei der Euro-Umstellung systematisch zu den eigenen Gunsten aufgerundet hat, sah der Europäische Gerichtshof bereits vor drei Jahren als rechtswidrig an. Diese Praxis verstoße gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen, urteilte der EUGH damals (Aktenzeichen: C-19/03). Deshalb, so argumentieren die Verbraucherschützer, müsse der unrechtmäßige Gewinn "abgeschöpft" werden, was seit einer Neuregelung des Wettbewerbsrechts vom 8. Juli 2004 möglich ist. Das Geld flösse dann laut Gesetz in die Staatskasse.
Nun strengen die Hamburger Verbraucherschützer einen neuen Prozess an, der nach ihren Angaben juristisches Neuland bedeutet. Gewinnabschöpfungsprozesse seien bislang kaum geführt worden, noch dazu mit einem so hohen Streitwert. Erstmals liegt er bei einem solchen Verfahren im sechsstelligen Bereich. Mit einer Auskunftsklage beim Landgericht München will die Verbraucherzentrale erreichen, dass o2 die Höhe des Gewinns nennt, den das Unternehmen durch die Aufrundungen erzielt hat. Bisher weigert sich das Unternehmen.
Der Streitwert beruht auf einer Schätzung der Verbraucherzentrale: Sie ging davon aus, pro Kunde und Monat habe o2 einen Euro zuviel berechnet. Bei 100.000 betroffenen Kunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bis zur von O 2 behaupteten Anpassung (11 Monate), ergibt sich ein Unrechtsgewinn von knapp 1,2 Mio. Euro. Das seien Zusatzgewinne, "die dem Unternehmen nicht zustehen und die es nicht behalten darf", argumentiert Hörmann.
Das Prozessrisiko wird angesichts des hohen Streitwertes nicht von der Verbraucherzentrale, sondern vom Prozessfinanzierer FORIS AG übernommen. Auch dies ist Neuland im Verbraucherschutz.
Dass o2 - vormals VIAG-Interkom – bei der Euro-Umstellung systematisch zu den eigenen Gunsten aufgerundet hat, sah der Europäische Gerichtshof bereits vor drei Jahren als rechtswidrig an. Diese Praxis verstoße gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen, urteilte der EUGH damals (Aktenzeichen: C-19/03). Deshalb, so argumentieren die Verbraucherschützer, müsse der unrechtmäßige Gewinn "abgeschöpft" werden, was seit einer Neuregelung des Wettbewerbsrechts vom 8. Juli 2004 möglich ist. Das Geld flösse dann laut Gesetz in die Staatskasse.
Nun strengen die Hamburger Verbraucherschützer einen neuen Prozess an, der nach ihren Angaben juristisches Neuland bedeutet. Gewinnabschöpfungsprozesse seien bislang kaum geführt worden, noch dazu mit einem so hohen Streitwert. Erstmals liegt er bei einem solchen Verfahren im sechsstelligen Bereich. Mit einer Auskunftsklage beim Landgericht München will die Verbraucherzentrale erreichen, dass o2 die Höhe des Gewinns nennt, den das Unternehmen durch die Aufrundungen erzielt hat. Bisher weigert sich das Unternehmen.
Der Streitwert beruht auf einer Schätzung der Verbraucherzentrale: Sie ging davon aus, pro Kunde und Monat habe o2 einen Euro zuviel berechnet. Bei 100.000 betroffenen Kunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bis zur von O 2 behaupteten Anpassung (11 Monate), ergibt sich ein Unrechtsgewinn von knapp 1,2 Mio. Euro. Das seien Zusatzgewinne, "die dem Unternehmen nicht zustehen und die es nicht behalten darf", argumentiert Hörmann.
Das Prozessrisiko wird angesichts des hohen Streitwertes nicht von der Verbraucherzentrale, sondern vom Prozessfinanzierer FORIS AG übernommen. Auch dies ist Neuland im Verbraucherschutz.