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Online-Umfrage zu Abzocke im Internet
Dass sensationelle Gratisangebote im Internet selten das halten, was sie versprechen, hat sich mittlerweile herum gesprochen. Um das Ausmaß der Internetabzocke aufzudecken und diesem Treiben ein Ende zu setzen, sammeln die Verbraucherzentralen noch bis zum 26.Oktober 2007 Erfahrungsberichte von Betroffenen. Die Umfrage ist anonym.
In diesem Zusammenhang warnen die Verbraucherzentralen vor vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspielen oder Gratisgeschenken. Allzu oft dienen sie nur als Köder, um in einen kostenpflichtigen (Abo-)Vertrag zu locken und abzukassieren. Der Kostenhinweis ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersehen kann. Diese Form der "Vertragsanbahnung" ist ungültig - und es besteht keine Zahlungspflicht, erklärt Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Mit der Online-Umfrage wollen die Verbraucherzentralen unter anderem heraus finden, wie jung die Betroffenen sind und wie viele Nutzer tatsächlich bezahlen, anstatt sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren. Denn in den meisten Fällen, in denen Menschen Rechnungen für angeblich erbrachte Leistungen oder ein Abonnement erhalten, ist gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Trotzdem versuchen unseriöse Anbieter mit allen Mitteln, die – oft jungen – Besucher ihrer Seiten zur Zahlung zu bewegen.
Wer von solchen Geschäftspraktiken betroffen ist, sollte an der Befragung teilnehmen. Damit können die Verbraucherzentralen Defizite beim Verbraucherschutz aufdecken und Forderungen an den Gesetzgeber konkretisieren.
In diesem Zusammenhang warnen die Verbraucherzentralen vor vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspielen oder Gratisgeschenken. Allzu oft dienen sie nur als Köder, um in einen kostenpflichtigen (Abo-)Vertrag zu locken und abzukassieren. Der Kostenhinweis ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersehen kann. Diese Form der "Vertragsanbahnung" ist ungültig - und es besteht keine Zahlungspflicht, erklärt Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Mit der Online-Umfrage wollen die Verbraucherzentralen unter anderem heraus finden, wie jung die Betroffenen sind und wie viele Nutzer tatsächlich bezahlen, anstatt sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren. Denn in den meisten Fällen, in denen Menschen Rechnungen für angeblich erbrachte Leistungen oder ein Abonnement erhalten, ist gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Trotzdem versuchen unseriöse Anbieter mit allen Mitteln, die – oft jungen – Besucher ihrer Seiten zur Zahlung zu bewegen.
Wer von solchen Geschäftspraktiken betroffen ist, sollte an der Befragung teilnehmen. Damit können die Verbraucherzentralen Defizite beim Verbraucherschutz aufdecken und Forderungen an den Gesetzgeber konkretisieren.