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Kündigung per SMS ungültig

Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter per SMS kündigt, dann ist die Kündigung ungültig. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied, dass einer Kündigung per SMS die notwendige Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift fehlt, die der Gesetzgeber verlangt. In dem Fall, über den die Arbeitsrichter zu entscheiden hatten, hatte ein Auslieferungsfahrer von einem Kollegen erfahren, dass ihm die Kündigung drohte. Per SMS fragte der Fahrer seinen Chef, wann er seinen letzten Arbeitstag habe. Nach einem Bericht des Handelsblattes antwortete der Chef: "Heute letzter Arbeitstag! Wagen und Schlüssel bei D2 lassen. Kompl. Abrechnung zum Wochenende." Nachdem der Chef die Abrechnung schuldig geblieben war, sprach ihn der Angestellte darauf an und bot seine Weiterarbeit an. Daraufhin kündigte ihm der Chef fristlos. Beide Kündigungen hielten die Richter in Hamm für ungültig.


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