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Ärger mit O2-Netzabdeckung in Schleswig-Holstein

Für o2-Kunden hat sich die Netzabdeckung in Schleswig-Holstein verschlechtert. Das stellt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein fest, bei sich seit Wochen Beschwerden von 02- Mobilfunkkunden häufen. Sie weist betroffene Kunden auf deren Sonderkündigungsrecht hin.

Der Verbraucherzentrale zufolge geht es neben der "katastrophalen Verschlechterung der Netzabdeckung" um Rechnungen für Telefonate und SMS-Versand innerhalb Deutschlands, die als teuere Auslandsverbindungen abgerechnet wurden.

Hintergrund der Verschlechterung: o2 hat das Roaming-Abkommen mit T-Mobile gekündigt, das es o2-Kunden in Gegenden ohne o2-Netzabdeckung ermöglichte, über das D1-Netz zu telefonieren. Eigentlich wollte o2 das eigene Mobilfunknetzes schon ausreichend ausgebaut haben. Tatsächlich haben einige Kunden nun an ihrem Wohnort keinen Netzzugang mehr, da das o2-Netz dort noch fehlt.

Dadurch kommen Verbindungen entweder nicht zustande, oder sie werden automatisch über einen dänischen Anbieter aufgebaut – wenn man sich nahe der dänischen Grenze befindet. Dann werden Telefonate und SMS-Dienste, die eigentlich innerhalb Deutschlands in Anspruch genommen wurden, als dänische Auslandsverbindungen mit höheren Kosten abgerechnet.

Ein o2-Pressesprecher räumte gegenüber der Verbraucherzentrale Einschränkungen der Mobilfunkdienstleistungen ein. Er bestätigte, dass Kunden "je nach Dauer der Einschränkungen während des Netzausbaus die Möglichkeit der Einrichtung von Gesprächsguthaben bis hin zum Angebot der Vertragsauflösung haben." Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Der Rechtsreferent der Verbraucherzentrale, Thorsten Meinicke, empfiehlt betroffenen o2-Kunden, O2 mit der Kündigung (per Einschreiben mit Rückschein) als Nachweis eine Liste mit der Angabe von Tag, Zeit und Standort der fehlgeschlagenen Anrufe übermitteln. Denn nach der Rechtsprechung ist fehlende Netzabdeckung kein Kündigungsgrund, wenn am Wohnort des Verbrauchers noch keine flächendeckende, lückenlose Versorgung möglich ist. Doch nach seiner Auffassung liegt der Fall hier anders, weil "eine zunächst gute Netzabdeckung durch nachträgliche Maßnahmen des Anbieters teilweise erheblich verschlechtert wurde". Mit den Nachweisen wird deutlich, ab wann die Verschlechterung fühlbar war.