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Telekom greift Kabelgesellschaften an
Immobilienbetreiber sollen künftig entscheiden können, ob sie den Kabelgesellschaften oder dem Internetfernsehen der Telekom den Zuschlag für die multimediale Ausstattung der Wohnungen geben. Dazu haben die Deutsche Telekom und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen ersten Schritt getan. Das berichtet das Handelsblatt. Gemeinsam erarbeitete Musterverträge sollen demnach als Grundlage zwischen Wohnungsbaugenossenschaften und der Telekom dienen.
Oft sind Kabelkosten im Rahmen von Gemeinschaftsverträgen Bestandteil des Mietvertrags. Dann müssen die Mieter die Kabelkosten weiter zahlen, selbst wenn sie sich für ein Paket der Telekom entscheiden sollten. Die Telekom will diesen Preisnachteil durch Provisionen und eine Umsatzbeteiligung an die Wohnungsbaugesellschaften mildern.
Oft sind Kabelkosten im Rahmen von Gemeinschaftsverträgen Bestandteil des Mietvertrags. Dann müssen die Mieter die Kabelkosten weiter zahlen, selbst wenn sie sich für ein Paket der Telekom entscheiden sollten. Die Telekom will diesen Preisnachteil durch Provisionen und eine Umsatzbeteiligung an die Wohnungsbaugesellschaften mildern.